Rückzahlung überzahlter Aktenversendungspauschale StA

  • Sehr teure Akteneinsicht...1188,00 zuviel...
    Haben vor zwei Monaten deutlich zuviel auf eine Aktenversendungspauschale an eine Staatsanwaltschaft per online Banking überwiesen (neues Kaspersky Banking tool hatte die Komma-Taste beim Nummernblock deaktiviert... hinzu kam Überarbeitung... - lachen erlaubt, war ja auch blöde..)
    Sofort Geschäftsstelle der StA angerufen und auch noch einmal schriftlich dargelegt. Mündliche Antwort, würde zwar dauern, aber in ein paar Wochen erfolge Rückzahlung.
    Nach einem Monat noch einmal dort angerufen (Mitarbeiterin geht nur ans Telefon, wenn man sich von einem anderen internen Apparat dahin verbinden läßt, das gelingt selten.), dabei wurde mir mitgeteilt, dass in der nächsten Woche Rückzahlung erfolge. Rückzahlung ist nicht erfolg, schriftlich höflich daran erinnert. Nun ist das auch schon wieder drei Wochen her und immer noch kein Geld zurück. Habe im Laufe einiger Jahre wohl zwei oder drei Mal 12,00 € doppelt oder sonstwie fehlerhaft überwiesen, die dann immer recht schnell zurück überwiesen wurden.
    Ich bin etwas ratlos, wie ich nun den Rückzahlungsanspruch durchsetzen kann. Zwei Monate kommt mir doch schon ungewöhnlich lang vor.
    Kann mir jemand helfen?
    Vielen Dank im Voraus!

  • neben den zwei Telefonaten, sind drei Schreiben erfolgt, eines am Tag der Überweisung, eines nach einem Monat und dann noch eines nach erfolglosen Ablauf des telefonisch angekündigten Zahlungsdatums. Beim letzten Schreiben darum gebeten doch zumindest die Hinderungsgründe mitzuteilen, jedoch keine Reaktion erfolgt.

  • Na, dann eskalier doch mal: Herrn/Frau Leitenden Oberstaatsanwalt/wältin, mit der höflichen Bitte um Erläuterung, warum es innerhalb der StA ...nicht möglich ist, binnen 2 Monaten eine offensichtliche Überzahlung von ... Euro zurückzuüberweisen, samt Beigabe der bisherigen Schreiben in Kopie und chronologischer Schilderung der Abläufe.

    Und wenn das nichts hilft 14 Tage später die Ankündigung einer Klage?


    Aber um auch mal die andere Seite zu beleuchten:
    -) Klar ist, dass Du eine so große Summe nicht zurück bekommst, bevor durch die zuständige Kasse der Zahlungseingang bestätigt ist. Das kann alleine mehrere Wochen dauern, hier gab es phasenweise mal bis zu 6 Wochen Rückstand mit solchen Bestätigungen
    -) und wenn Du dann noch das Pech hast, in einem Bundesland mit Kassenschluss zu sein ... (gab es hier auch mal: Ab 15.12. Auszahlungen nicht mehr möglich bis zum Jahresende)

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Danke für die Hinweise auf die "andere Seite", vielleicht liegt es ja tatsächlich daran.
    Wenn man mir nicht nach einem Monat gesagt hätte, dass nächste Woche Rückzahlung erfolge, sondern erst in einigen Wochen dann hätte ich eben schicksalsergeben entsprechend lange gewartet.
    Beim Rechtsweg für den Rückzahlungsanspruch habe ich schon Schwierigkeiten: § 23 EGGVG die ordentliche Gerichtsbarkeit und wäre dafür nicht eigentlich ein ablehnender Bescheid notwendig?
    oder Verwaltungsrechtsweg und ungerechtfertigte Bereicherung analog ..
    Für Ideen bin ich dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen P.

  • Vielleicht hilft ja auch, wenn das nächste Schreiben direkt über den General/die GStA läuft. Jedenfalls - selbst, wenn es an der anderen Seite liegt: Es ist mehr als ungehörig, einfach nicht zu reagieren. Ich wollte nicht erleben, wenn es umgekehrt gelaufen wäre und die Staatskasse rund 1.200 EUR zurück haben möchte.

    Rechtsweg: M.E. wohl kaum § 23 ff. EGGVG, ich denke Verwaltungsrechtsweg.....

  • Vielen herzlichen Dank.
    Ich werde nun noch gut eine Woche warten, vielleicht ist es ja doch auch die Zahlungssperre am Ende des Jahres. Ich werde über den Fortgang unterrichten, auch wenn die Erinnerung an den eigenen Fehler nicht angenehm ist.

  • Nachtrag spielt in NRW... heute Abendpost per Postcon Schreiben vom 07.01. (- Postconstempel 08.01 - die Laufzeit ist schon üblich- Gericht ist zwei Stunden Fußweg (!) entfernt)
    Anlage mit der Bitte um Kenntnisnahme

    Anlage: Unterlage für die Rückzahlung .. von Beträgen, mit Datum vom "18.11.2015" (ist das Formular Kost 18 a) letztlich steht dort, dass 1188,00 € an mich zurück zu zahlen seien. Bankverbindung stimmt......

    Geld habe ich allerdings immer noch nicht.....

    Die Sache lag auf WV für die Klage.. nun muss ich wohl weiter abwarten, bzw. sehen, woran das nun wieder scheitert.....

    (beim Ausfüllen des Formulars ist der StA ein kleiner Fehler unterlaufen. Es heißt dort: Der nach der anliegenden Zahlungsanzeige bei dem Titel gebuchte Betrag steht in Höhe von 1200,00 € nicht einer Justizbehörde zu. Es handelt .... um zu viel gezahlte Aktenversendungspauschale... Dort hätte es wohl 1188,00 € eingetragen werden müssen, aber der Auszahlungsbetrag stimmt ja ( ich bin ja selbst in diesem Fall ein Meister des Vertippens gewesen.... ) Ob die OJK deshalb noch nicht gezahlt hat?

    Mit freundlichen Grüßen


  • Nein, es wird wohl eher an der Bearbeitungszeit der Kasse liegen.

  • Gut möglich. Vielleicht auch "schlank" geworden. Ist doch das Leidbild (Absicht) schlechthin, die schlanke Verwaltung. Eine Kollegin aus unserer LJK vorhin am Telefon zu mir: "Hier ist alles abgesoffen. Wir erleben gerade wieder die Neunziger." Und die waren nicht besonders toll...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Gut möglich. Vielleicht auch "schlank" geworden. Ist doch das Leidbild (Absicht) schlechthin, die schlanke Verwaltung. Eine Kollegin aus unserer LJK vorhin am Telefon zu mir: "Hier ist alles abgesoffen. Wir erleben gerade wieder die Neunziger." Und die waren nicht besonders toll...


    War früher nicht alles besser, insbesondere mehr Personal an Gerichten und Kasse beschäftigt als heutzutage usw.? :gruebel:

  • Jein. Klar gab es in der Regel mehr Leute. Der Geschäftsanfall war aber auch noch deutlich größer und der Stand der Technik auch noch nicht so weit.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Hatte schriftlich bei der Justizkasse nachgefragt. Justizkasse rief heute an und teilte mit, es liege an dem Fehler, den die Staatsanwaltschaft bei dem Ausfüllen des Rückzahlungsantrags begangen habe. Schon vor einiger Zeit sei daher der Antrag zurück geschickt worden, neuer bzw. korrigierter läge noch nicht vor. Habe ich nun auch noch die Staatsanwaltschaft wieder angeschrieben mit Fristsetzung .... und warte..

  • Hatte schriftlich bei der Justizkasse nachgefragt. Justizkasse rief heute an und teilte mit, es liege an dem Fehler, den die Staatsanwaltschaft bei dem Ausfüllen des Rückzahlungsantrags begangen habe. Schon vor einiger Zeit sei daher der Antrag zurück geschickt worden, neuer bzw. korrigierter läge noch nicht vor. Habe ich nun auch noch die Staatsanwaltschaft wieder angeschrieben mit Fristsetzung .... und warte..


    Ehrlich gesagt, das Ping-Pong-Spiel wird langsam unwürdig. Ich würde es jedenfalls nicht mehr lange mitmachen.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Mitteilung der StA
    "Leider ist die am 01.12.15 von der OJK .. zurückgesandte (falsch ausgefüllte) Kost 18 a vom 18.11.2015 erst mit Eingangsstempel 19.01.2016 wieder bei der StA ,,, eingegangen, sodass es zu diesen massiven Verspätungen gekommen ist. Wir bitten dies zu entschuldigen."

    Hätte man mich schon im letzten Jahr unterrichtet, hätte ich das auch schon im letzten Jahr aufklären/beschleunigen können. Habe das Geld zwar immer noch nicht, aber dafür Hoffnung......

  • Potentielle Antwort:

    Über die mit einem normalen Postlauf und geordneten Betriebsabläufen nicht zu erklärende "Bearbeitung" dieses Vorgangs könnte ich hinwegsehen, wenn nun nachweisbar seitens der Behörden alles Erforderliche getan wird, um eine Auszahlung - d.h. Eingang des überzahlten Betrages auf meinem Konto - bis zum 31.01.2016 zu bewirken. Ich rege eine vom Postlauf getennte Kontaktaufnahme der beteiligten Stellen unter Nutzung heutzutage üblicher Kommunikationsmittel wie Telefon und Telefax an.


    ... ich sagte ja oben schon: Unwürdig.


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Wobei ich die im vorstehenden Beitrag genannte Mitteilung entweder an die Behördenleitung oder die Generalstaatsanwaltschaft richten würde.

    Eine Überzahlung von fast € 1.200,00 nach 3 1/2 Monaten noch nicht zu erstatten, ist schlicht inakzeptabel.

  • Ich rege eine vom Postlauf getennte Kontaktaufnahme der beteiligten Stellen unter Nutzung heutzutage üblicher Kommunikationsmittel wie Telefon und Telefax an.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

    Das mag zweifellos helfen, die Sache auf beiden Seiten im Blick zu behalten. Im hiesigen Beritt braucht die Landeshauptkasse für eine Auszahlung jedenfalls das Original der Auszahlungsanordnung, Fax reicht nicht.

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • Wenn der Leiter der LJK jemanden dazu bringt, die Auszahlung in der Buchungssoftware zu erfassen und sie dann selber freigibt - möglicherweise so, wie du denkst. Aber dann übernimmt er auch die persönliche Haftung dafür und kann nur hoffen, dass diese Buchung niemals bei einer Innenrevision gefunden wird.

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

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