Geschäftsanschrift

  • Am 31. Dezember 2015 ist die Aktienrechtsnovelle 2016 (http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/sta…gbl115s2565.pdf) in Kraft getreten. Art. 3 Nr. 2 fügt dem § 108 HGB einen Satz an, der nach der Gesetzesbegründung (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/043/1804349.pdf) bewirken soll, dass die Änderung der inländischen Geschäftsanschrift einer oHG oder KG nicht mehr von allen Gesellschaftern anzumelden ist, sondern die Anmeldung durch die vertretungsberechtigten Gesellschafter in vertretungsberechtigter Zahl ausreicht (wobei die Aussage in der Begründung, dies sei die allgemeine Regel, wohl unsinnig ist).

  • Ein großes Dankeschön auch von mir, ich hatte gar nicht mitbekommen, dass eine Änderung geplant war.
    :blumen:

    Jedes Mal, wenn man mir sagt, ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin überaus erleichtert... :unschuldi

  • Auch im hiesigen Bereich durchgerutscht, von daher ein riesen Dankeschön!!

    Findet ihr den Anhang am § 108 HGB auch irgendwie unschön formuliert?? Ich kann gar nicht sagen, was mich daran stört.

  • Nicht schön ist, dass nicht im Gesetz steht, wer statt aller Gesellschafter bei Personengesellschaften die Geschäftsanschrift anzumelden hat. Bei Zweigniederlassungen ist es „Die Handelsgesellschaft“ (§ 13 Abs. 1 HGB), bei Prokura „der Inhaber des Handelsgeschäfts“ (§ 53 HGB). § 106 Abs. 2 HGB steht bei den Spezialvorschriften über offene Handelsgesellschaften, und es ist nicht zu entnehmen, wer die Geschäftsanschrift nun anmelden soll. Niemand? Eintragung von Amts wegen? bei KG ein Kommanditist? Man kann wohl nur annehmen, dass phG im vertretungsberechtigter Zahl anmelden, aber m. E. kann man das noch nicht mal wirklich auslegen.

  • Ich hätte mir auch eine bessere Formulierung gewünscht. Nach § 107 HGB ist die Änderung der Geschäftsanschrift anzumelden. Und da die Gesellschaft nach außen durch die persönlich haftenden Gesellschafter in vertretungsberechtigter Zahl vertreten wird, ist eben diese nun zuständig für die Anmeldung.

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten! (Oscar Wilde)

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