Mahlzeit!
Ich habe vor mir einen Antrag auf Todeserklärung liegen. Dem beigefügt ist ein aktueller Auszug aus dem Geburtenbuch (ohne Randvermerke) und ein Gutachten vom Deutschen Roten Kreuz Suchdienst München aus dem Jahre 1982, indem es heisst:
"Das Ergebnis aller Nachforschungen führte zu dem Schluß, dass XY mit hoher Wahrscheinlichkeit am 10.Mai 1944 bei den Kämpfen im Raum Z, westlich von AZ den Tod gefunden hat."
Kann ich auf das Aufgebot verzichten und nach Anfrage WAST, Standesamt I und Standesamt Berlin-Schöneberg den Todeserklärungsbeschluss dann gleich erlassen mit Todesdatum 10. Mai 1944?
Danke fürs Antworten
Döner