Es ist eine Grundbuchberichtigung aufgrund einer sog. Abschichtungsvereinbarung beantragt:
Die Erbengemeinschaft besteht aus A,B und C. Die Erben A, B und C haben vereinbart, dass die Erben B und C im Wege der Abschichtung aus der Erbengemeinschaft ausscheiden. Die Vereinbarung ist nicht notariell beurkundet, sondern es sind lediglich die Unterschriften der Erben notariell beglaubigt.
Kann die Grundbuchberichtigung im Grundbuch eingetragen werden ?
Abschichtungsvereinbarung bei Erbengemeinschaft
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Achtung: Es ist die steuerliche UB erforderlich,
s. die Anmerkung von Böhringer zum B. des OLG Zweibrücken vom 25.11.2011, 3 W 124/11, in der ZEV 2012, 264 und den Beschluss des HansOLG Hamburg vom 29.05.2015, 13 W 21/15
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…l=1#post1032142 -
Guten Morgen!
Folgender Fall:
Erbengemeinschaft mit 7 Personen eingetragen. Einer dieser Personen verstirbt und wird beerbt von 3 weiteren Personen. Diese Untererbengemeinschaft besteht aus 3 (bisher nicht beteiligten) Brüdern.Einer dieser Brüder scheidet mittels Abschichtungsvereinbarung aus.
Liegt hier eine Ausnahme nach § 3 Nr.3 GrEStG vor? Eine "Teilung des Nachlasses" liegt ja nicht vor. Die Erbengemeinschaften bestehen ja noch weiter.
(so ja auch das HansOLG in der Fundstelle von Prinz) -
Der betreffende Bruder scheidet im Rechtssinne nur aus der Untererbengemeinschaft aus, wodurch er automatisch auch nicht mehr an der Obererbengemeinschaft beteiligt ist, weil seine Beteiligung an dieser nur durch seine Beteiligung an der Untererbengemeinschaft vermittelt wird.
Für das Erfordernis der UB macht das keinen Unterschied.
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