Die Kinder A und B beantragen die Grundbuchberichtigung. Sie sollen als Erben des C im GB eingetragen werden. Als Erbnachweis wird ein notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift vorgelegt. Form ist OK.
Aber im Testament heißt es: Der Überlebende beruft die gemeinschaftlichen Abkömmlinge nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge zu seinen Erben.
Meine Überlegung ist jetzt ob hier nicht ein Erbschein vorgelegt werden muss, da A und B nicht namentlich im Testament aufgeführt sind. Oder reicht die Beiziehung der Nachlassakte, in der sich ein beglaubigter Auszug aus dem Familienregister befindet als Nachweis darüber, dass gemeinschaftliche Abkömmlinge nur A und B sind? Hatte jemand schon mal einen ähnlichen Fall?