Im Grundbuch sind die Schulden für eine Bank eingetragen. RA vertritt einen der Grundstückseigentümer. Es läuft ein Verfahren auf Teilungsversteigerung. Grundstückseigentümer wurde verurteilt, das Aufgebot durchzuführen. Die Grundschulden lauten auf eine Bank. Müsste diese als eingetragene Gläubigerin nicht zustimmen?
Das Aufgebot soll´wg. Eilbedürftigkeit (anstehendes Teilungsversteigerungsverf.) innerhalb von 6 Wochen durchgeführt werden. ist das möglich?