Wenn die Richter sich deswegen aufregen sollten, müssen sie sich überlegen, ob ihnen mit abgesoffenen Rechtspflegerreferaten gedient ist. Ich tippe auf "nein", weil dann auch Verpflichtungen von Pflegern und Vormündern, Vergütungen etc. liegen bleiben. Und das würde sich früher oder später auch in den Richterreferaten nachteilig auswirken, wenn sie keine Ergänzungspfleger etc. mehr finden.
Ich glaube nicht, dass recht viele Richter eine so (langfristige) Denkweise haben.
Mal abgesehen davon, kurzer Bericht von mir:
Hier werden von den Familienrichtern sammelweise die muF mit entsprechenden Dolmetschern angehört, bei uns kommen sie größtenteils aus Afghanistan und Syrien, aber zu einem Drittel auch aus anderen Ländern (Marokko, Elfenbeinküste, Gambia, ...). Und es spricht ja auch vieles dafür, dass insgesamt nur einmal zu machen, und nicht im Rahmen der Feststellung des Ruhens und dann nochmal eine Anhörung, wenn es um die Bestellung eines Vormunds geht. Ist ja letztlich auch eine Kostenfrage (obwohl ich auch hier denke, dass das nicht die Denkweise der Richter beeinflusst). Da da auch einige Länder dabei sind, in denen das Heimatrecht ein Volljährigkeitsalter von 21 Jahren hergibt, haben wir jetzt gemeinsam herausgefunden, dass die Beendigung der Vormundschaft nach diesem Alter zu beurteilen ist, während es bei der Anordnung auch nach deutschem Recht (siehe MSU) geht. Das kann zu dem eigenartigen Ergebnis führen, dass z.B. ein 19 Jähriger aus der Elfenbeinküste unter Vormundschaft steht, ein anderer wiederum nicht, je nachdem ob er mit 17 oder mit 19 hierher kam. Unsere Richter meinen, dass das zwar eigenartig, aber dennoch richtig sei.
Was mich selbst angeht, so fordere ich in all diesen Akten vom Jugendamt (in 99% der Fälle Vormund) kein Vermögensverzeichnis zu Beginn an, weil ich einfach unterstelle, dass für all diese (Kriegs;)-)Flüchtlinge kein beachtenswertes Vermögen zu verwalten ist. Dann fordere ich nach einem Jahr eben einen Jahresbericht an bzw. den Schlussbericht, wenn d. Mündel schon vorher volljährig wird. Abzuwarten ist wohl, ob die Mündel ihren Aufenthalt ändern werden, wegen einer kurzen Zeit werde ich dann wohl keine Verfahrensabgaben machen. Letztlich ist es ja ein anhängiges Vormundschaftsverfahren, was statistisch wie jedes andere zählt. Das bringt uns schon vorübergehend mal was. Mit Beendigung der Vormundschaft werde ich wohl (in deutsch) den Schlussbericht dem Mündel zuleiten mit der Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen. Ich gehe mal davon aus, dass sie bis dahin etwas deutsch verstehen und sich zumindest an eine Betreuungsperson in der Einrichtung wenden können. Damit wird für mich das Verfahren erledigt sein. Mehr Aufwand kann und will ich einfach nicht betreiben, schließlich wird es ja auch keinen Personalzuwachs geben.