Halli hallo liebe Experten und Freunde des Nachlassrechts
ich habe ein notarielles Testament eröffnet und dabei ist dann aufgefallen, dass die Seite 4 des Testaments nicht mit beigefügt war, d.h. es waren lediglich die Seiten 1 bis 3 und 5 mit Schnur und Siegel vom Notar verbunden.
Da ging wohl damals beim Notariat etwas schief bei der Vorbereitung zur Inverwahrnahme.
Jetzt die Frage, wenn ich mir eine beglaubigte Kopie des Testaments vom Notar übersenden lasse (die er hoffentlich hat) mit einer Erklärung von ihm, dass dies genau die Seite 4 ist, die damals mit beurkundet wurde, ist das dann wirksam?
Oder ist die Seite 4 komplett unwirksam, weil sie nicht mit den anderen Originalseiten in der Verwahrung war?
Ich bin für jede Idee bzw. Anmerkung dankbar.
Viele Grüße aus dem Norden