Hallo,
ich habe einen kleinen "Streit" mit dem örtlichen Jugendamt. Es geht darum, dass das Jugendamt den Aufgabenkreis "Vermögenssorge" übertragen bekommen hat.
Im ersten Bericht teilten sie mir mit, dass im Rahmen des Aufgabenkreises kein persönlicher Kontakt vorgeschrieben sei und sie das Kind daher nicht persönlich kennen. Nachdem wir darüber diskutiert haben, stellten sie klar, dass kein Vermögen verwaltet wird.
Auf meine Nachfragen, welche Leistungen denn gezahlt werden und wie die Gelder verwendet werden, teilen sie nun mit, dass das nicht zum Aufgabenkreis Vermögenssorge, sondern zur Personensorge gehöre.
Mein Versuch, sie umzustimmen, führte dazu, dass sie eine Stellungnahme vom Institut für Jugendhilfe und Familienrecht einreichen und sich weiterhin weigern, entsprechende Auskünfte einzuholen.
Nun steht meine mit Kommentaren belegte Auffassung gegen deren Auffassung.
Die Personensorge wurde vor dem Tod der Mutter gem. § 1630 BGB auf die Großeltern übertragen. Die Vermögenssorge aber explizit nicht.
Lieg ich denn falsch mit meiner Auffassung, dass die Verwendung und auch Sicherstellung der Leistungen für das Mündel zur Vermögenssorge gehört?
Und wie kann ich meiner Aufforderung Nachdruck verleihen? Zwangsgeld geht nicht, Behördenleitung...naja.
Ich könnte denen doch auch eine Auflage erteilen,oder? Was allerdings nur Sinn macht, wenn ich tatsächlich im Recht bin...
Ich hoffe auf die jahrelangen Erfahrungen von Euch!