Hallo Grundbuchrechtler!
Ich blättere hier durch GBO, BGB und den Schöner/Stöber, finde aber keine Aussage dazu, dass und warum dem Grundbuchamt nicht die Zustimmung des Eigentümers zur Abtretung eines nicht mehr valutierenden Grundschuldteils nachzuweisen ist (im Gegensatz zu der Teillöschung).
Kann mir bitte jemand die Fundstelle nennen?