Wirkung Mahnbescheid bei arbeitsgerichtlicher Forderung?

  • Hallo,

    es wurde (versehentlich) bei einer Forderung eines Arbeitgebers gegen eine ehemalige Arbeitnehmerin wegen einer Schadensersatzforderung ein normaler Mahnbescheid in 2015 beantragt. Die unerlaubte Handlung war in 2012, Ende 2015 wäre Verjährung eingetreten.

    Die Arbeitnehmerin legte Widerspruch ein und beantragte - als Schuldnerin - die Abgabe an das zuständige Streitgericht. Die Sache wurde an das Landgericht abgegeben. Das ist aber unzuständig, da es sich um eine Forderung aus dem Arbeitsverhältnis handelt. Ich gehe davon aus, dass an das Arbeitsgericht verwiesen wird.

    Konnte der Mahnbescheid die Verjährung hemmen?
    Es hätte eigentlich ein arbeitsgerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden müssen.

  • M. E. hemmt auch ein Antrag beim unzuständigen GBericht die Verjährung, auch wenn das angerufene Gericht dem falschen Rechtsweg zugeordnet war (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 14. Juli 2015 – 9 W 29/15 –, juris SG Duisburg, Urteil vom 17. April 2014 – S 10 R 1381/10 –, juris). Ausnahme dürfte Rechtsmissbrauch sein, wenn absichtlich der falsche Rechtsweg gewählt wurde.

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