Hallo zusammen,
ich habe folgendes kleine Problem.
Auf welchen Zeitpunkt stellt die AV d. JM vom 17.05.2011 (3850 - I. 50) ab? Ich tendiere zu dem Zeitpunkt des Erwerbsgrundgeschäfts.
Ich arbeite in NRW und nach der JM muss bei Erwerbsvorgängen unter Ehegatten keine UB vorgelegt werden.
Es geht um eine unentgeltliche Übertragung eines 1/2-Anteils am Grundbesitz von A an B.
A und B waren verheiratet. Die Ehe wurde durch Beschluss vom 21.12.2015 (RK auch 21.12.15) geschieden.
Im Vergleich ebenfalls am 21.12.2015 wurde die unentgeltliche Überlassung nebst Auflassung erklärt.
Eigentumsumschreibung wurde mit Schreiben vom 25.02.2016 beantragt.
Nach Mitteilung der Antragstellerin hat der Vergleich direkt vor dem Scheidungsbeschluss stattgefunden.
Kann ich auf die UB verzichten?