PKH-Antrag nur im hinzuverbundenen Verfahren, Bewilligung im führenden Verfahren

  • Nach SuFu keine Treffer, folgender Sachverhalt:

    Klage durch Kläger persönlich beim Sozialgericht am 01.08.2015 unter 1/15 eingereicht.
    Klage durch Prozessbevollmächtigten des Klägers am 01.09.2015 unter 2/15 eingereicht.
    Beide Sachen dieselbe Angelegenheit.
    PKH-Antrag unter Beiordnung des Prozessbevollmächtigten am 01.10.2015 durch Prozessbevollmächtigten unter 2/15 gestellt
    Beide Sachen mit Beschluss am 01.11.2015 verbunden, das führende Verfahren unter 1/15.
    Am 01.12.2015 Anzeige der Legitimierung des Prozessbevollmächtigten für das Verfahren unter 1/15.
    Ein Antrag auf Bewilligung von PKH unter seiner Beiordnung unter 1/15 wurde nicht gestellt.
    Am 01.06.2016 im Termin Bewilligung von PKH unter Beiordnung des Prozessbevollmächtigten unter 1/15.
    Am 01.06.2016 wird Vergleich geschlossen. Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
    PKH-Vergütungsantrag unter Geltendmachung von Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Einigungsgebühr für beide Verfahren eine Gebühr ab Antragstellung am 01.10.2015 im Sinne von § 14 RVG (jeweils 1/3 über Mittelgebühr).

    Da der Verbindungsbeschluss für die Zukunft wirkt und nach Verbindung nur noch eine Angelegenheit im Sinne des § 15 RVG vorliegt, wirkt die Bewilligung von PKH m.E. auch nur erst ab dem Zeitpunkt der Verbindung für beide Verfahren ab 01.11.2015 oder nur für das hinzuverbundene Verfahren ab Antragstellung bis zum Zeitpunkt der Verbindung, weil kein weiterer Antrag auf PKH in 1/15 gestellt wurde?

    Was meint ihr?

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