Moin,
es wurde die Löschung einer Rentenschuld beantragt mit Zustimmung des Eigentümers des Grundstücks und der beglaubigten Sterbeurkunde der Berechtigten.
Eine Löschungsbewilligung der Rechtsnachfolger der verstorbenen Rentenschuld-Berechtigten liegt nicht vor.
Im Grundbuch ist kein Löschungserleichterungsvermerk und keine Befristung eingetragen, ABER in der Bestellungsurkunde ist vereinbart, dass "zur Löschung der Rentenschuld nach dem Tode der Berechtigten der einseitige Antrag des jeweiligen Eigentümers und der Nachweis des Todes des Berechtigten genügen soll". Dieser Zusatz wurde auch NICHT zur Eintragung beantragt.
Kann ich ohne die Bewilligung der Rechtsnachfolger die Rentenschuld löschen?
Hat jemand ´ne Idee?