GmbH KapERh Übernahmeerklärung

  • A ist Alleingesellschafter einer GmbH

    Beim Notar erscheinen A, B und C. Dieser protokolliert nach §§ 8, 13 BeurkG :

    Die Erschienenen erklären…
    Ich, A, vertrete das Stammkapital der GmbH.
    Es wird eine Gesellschafterversammlung der … abgehalten. Diese fasst folgende
    Beschlüsse:

    1. Kapitalerhöhung
    2. Ausschluss A von Übernahme, Zulassung von B und C mit Beträgen (Geschäftsanteile in Höhe von …)
    3. Gewinnberechtigung
    4. B und C übernehmen die neuen Stammeinlagen, Beträge, Agio, Fälligkeit
    5. Einzuzahlen auf - Bankverbindung -
    6. Neufassung Ges.Vertrag


    Ende der Versammlung.
    Hinweise und Vollzugsvollmacht
    Unterschriften der drei Erschienenen und des Notars

    Handelt es sich bei IV. um eine wirksame Übernahmeerklärung?
    Danke

  • Mmmhh.
    Erschienen sind A, B und C. Diese haben auch das Protokoll unterschrieben.

    Sollte im Text bei der Übernahmeerklärung irgendwie "Die Erschienenen" oder "Wir" auftauchen, würde mir das reichen.

    Sofern aber der Beschluss tatsächlich nur von A gefasst ist, hast du keine wirksame Übernahmeerklärung von B und C, da diese keine (Willens-) Erklärung zur Übernahme abgegeben haben. Dann nachfordern der Übernahmeerklärung gem. § 55 Abs. 1 GmbHG.

    Das wäre echt blöd gelaufen, da alle wissen was gewollt ist, aber dann würde das Protokoll so definitiv nicht ausreichen.

  • Nur die (unbestimmte) Übernahmeerklärung (Punkt 4 in deinem Protokoll) allein würde mir nicht reichen, aber im Zusammenhang mit Punkt 2 wird genau festgelegt, wer welchen neuen Anteil in welcher Höhe übernehmen soll.

    Damit würde mir die Erklärung so reichen.
    Optimal ist das zwar nicht, aber m.E. kein Grund für eine Zwischenverfügung.
    Eein Informationsgewinn aus einer nachträglich beglaubigten Übernahmeerklärung beider neuer Gesellschafter ist nicht zu erwarten, da alle notwendigen Informationen bereits auch in der richtigen Form vorhanden sind.

  • Nur die (unbestimmte) Übernahmeerklärung (Punkt 4 in deinem Protokoll) allein würde mir nicht reichen, aber im Zusammenhang mit Punkt 2 wird genau festgelegt, wer welchen neuen Anteil in welcher Höhe übernehmen soll.

    Damit würde mir die Erklärung so reichen.
    Optimal ist das zwar nicht, aber m.E. kein Grund für eine Zwischenverfügung.
    Eein Informationsgewinn aus einer nachträglich beglaubigten Übernahmeerklärung beider neuer Gesellschafter ist nicht zu erwarten, da alle notwendigen Informationen bereits auch in der richtigen Form vorhanden sind.

    Sehe ich auch so. Es kommt immer auf den Sachzusammenhang der gesamten Urkunde an. Wenn ich da sehen kann, wer Erklärungen abgibt, dann reicht mir das.

  • Ich verstehe das Problem nicht.

    Erschienen sind Ab, B und C.

    A (allein) beschließt Kapitalerhöhung (und wohl auch die dazugehörigen Satzungsänderungen, läßt B und C zur Übernahme zu. Ist ja auch richtig so, denn wenn A bisher der alleinige Gesellschafter ist, muss er den Beschluß über die Kapitalerhöhung auch alleine fassen.

    Danach (wenn auch in einer Urkunde geben B und C (rechtsgeschäftliche, das ist kein Beschluß) Übernahmeerklärungen ab, zu notarieller Urkunde.

    ... und dann wird der GV neu gefaßt, wieder von A alleine (den B und C sind noch nicht Gesellschafter). Auch kein Problem, auch wenn ich nicht verstehe, warum er das nicht gleich mit der Kapitalerhöhung beschlossen hat.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Ich verstehe das Problem nicht.

    Erschienen sind Ab, B und C.

    A (allein) beschließt Kapitalerhöhung (und wohl auch die dazugehörigen Satzungsänderungen, läßt B und C zur Übernahme zu. Ist ja auch richtig so, denn wenn A bisher der alleinige Gesellschafter ist, muss er den Beschluß über die Kapitalerhöhung auch alleine fassen.

    Danach (wenn auch in einer Urkunde geben B und C (rechtsgeschäftliche, das ist kein Beschluß) Übernahmeerklärungen ab, zu notarieller Urkunde.

    ... und dann wird der GV neu gefaßt, wieder von A alleine (den B und C sind noch nicht Gesellschafter). Auch kein Problem, auch wenn ich nicht verstehe, warum er das nicht gleich mit der Kapitalerhöhung beschlossen hat.

    Eben.
    Wenn die Beteiligten aber laut Protokoll erklären: "Wir fassen folgende Beschlüsse":
    1.
    2.,
    ...
    kann man schon mal ins grübeln kommen.
    Wenn B und C die Erklärungen laut Protokoll lediglich abgegeben hätten, wäre die Frage sicher nicht gestellt worden.

    Im Übrigen glaubst du gar nicht, was man alles so für "Beschlüsse" in notariellen Protokollen finden kann.


  • Ach doch, da habe ich schon so einiges erlebt (und wohl auch selbst verbrochen).
    Aber "wir fassen Beschlüsse" ist zwar unschön, aber nun wirklich unschädlich, wenn einer von "wir" der alleinige Gesellschafter ist.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Aber "wir fassen Beschlüsse" ist zwar unschön, aber nun wirklich unschädlich, wenn einer von "wir" der alleinige Gesellschafter ist.

    Das "wir fassen Beschlüsse" (für den Fall nur eines Gesellschafters) war doch nicht das Problem des Fragestellers.
    Es ging darum, ob
    1. Das Stammkapital wird um 15.000 EUR erhöht.
    2. A wird von der Übernahme ausgeschlossen. Zugelassen werden B mit dem Geschäftsanteil Nr. 2 zu 5.000 EUR und C mit dem Geschäftsanteil Nr. 3 zu 10.000 EUR.
    3....
    4."wir fassen den Beschluss, dass B und C den jeweiligen Geschäftsanteil übernehmen"

    tatsächlich eine wirksame Übernahmeerklärung i.S.d. § 55 Abs. 1 GmbHG ist.

    Und da kann man zumindest mal darüber nachdenken.
    Denn der Beschluss selbst kann nur von A kommen, da dieser alleiniger Gesellschafter ist. Insofern muss man sich schon fragen, ob eine Erklärung der Übernehmer vorliegt. Und dies würde ich allein auf Grund der Tatsache, dass oben im Protokoll "wir erklären" steht und beide Übernehmer das Protokoll mit unterschrieben haben, bejahen. Es gibt aber sicher auch andere, die dort strenger sind und eine eindeutige Erklärung des jeweiligen Übernehmers haben wollen.

  • Reicht euch nachstehende Erklärung zugleich als Übernahmeerklärung nach § 55 I GmbHG aus? Es handelt sich um den Beschluss über die Kapitalerhöhung, den die Alleingesellschafterin fasst:

    "Das Stammkapital wird um xx € erhöht und beträgt yy €. Die Einlage ist von mir sofort und in bar zu leisten."

    Ausweislich Übernehmerliste ist sie Übernehmerin.

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