Reicht die Vollmacht des Notars zur Identitätserklärung ?
Es wurde die Teilfläche eines Grundstücks bereits aufgelassen.
Der Notar wurde bevollmächtigt die Parteien im Grundbuchverfahren uneingeschränkt zu vertreten.
Reicht diese Vollmacht zur Abgabe einer Identitätserklärung ?