Fragen zu dem Studium bzw. Beruf Rechtspfleger

  • Hallo ihr Lieben,

    ich habe gleich mehrere Fragen zu denen ich bei meiner Internetrecherche einfach keine Antworten gefunden habe:

    1. Ich habe mich sowohl beim OLG Stuttgart als auch OLG Karlsruhe beworben (ich komme aus dem Raum Freiburg), bei beiden wurde ich zu Vorstellungsgesprächen eingeladen, aber ich habe "nur" den Platz in Stuttgart zum 01.09.2016 bekommen, worüber ich natürlich auch schon sehr happy war. In Karlsruhe bin ich lediglich auf dem Wartelistenplatz 24 gelandet. Meine Frage ist nun, ob man den OLG Bezirk auch während des Studiums wechseln kann, beispielweise falls welche aus diesem Bezirk abbrechen o.Ä. Falls es währen des Studiums nicht klappen sollte, kann man nach bestandenem Studium in einen anderen Bezirk wechseln? Laut meiner Recherche kann das bis zu viele Jahre dauern und das beängstigt mich doch sehr. Es ist zwar nicht so, dass ich nicht von Zuhause weg will, jedoch möchte ich zumindest die Option haben "zurückzukehren".

    2. Wie sieht es mit Weiterqualifikationen aus? Ist nach dem Studium sozusagen "Schluss", mal abgesehen die Weiterbildung zum Amtsanwalt, oder könnte man noch einen Master machen oder sogar promovieren?

    3. Haben Rechtspfleger in der freie Wirtschaft wirklich so schlechte Chancen?

    Vielen Dank für alle Antworten!

    Gruß
    Steffi

  • 1. nach dem Studium kannst du sicher den OLG Bezirk wechseln, allerdings wohl erst nach den 3 Jahren Probe (unter Vorbehalt) - der Wechsel an sich dauert natürlich seine Zeit und funktioniert in der Regel nur mit Tauschpartner

    2. wie du selbst schreibst kannst du den Amtsanwalt dranhängen (auch erst nach den 3 Jahren Probe), oder Jura studieren - einen Master als solches gibt es nicht

    3. nein die Chancen sind wie bei allen anderen Dipl. FH wohl gleich, Rechtspfleger kommen in der Wirtschaft oftmals bei Banken (Immobilien/Zwangsversteigerung etc.) gut unter und da gibt es sicher noch mehr Tätigkeitsfelder

  • Danke für die Antwort!
    Ich hätte noch eine Frage, wie läuft das mit der Zuteilung der Gerichte während der Praxisphase ab?
    Wie ich gehört habe wird man in der Nähe seines Heimatortes zugeteilt, da ich aber ja im Bezirk Stuttgart bin, kann ich dann überall hin versetzt werden?

  • Also zum Wechsel des OLG Bezirks kann ich berichten, dass dies auch in der Zeit während der Verbeamtung auf Probe möglich ist (zumindest kenne ich jemanden der in der Probezeit gewechselt ist und auch aktuell noch auf Probe verbeamtet ist).

    Bei der Zuordnung in der Praxisphase stelle dich lieber mal darauf ein, dass du überall hinkommen kannst.
    Ich selbst bin im OLG Bezirk Stuttgart und war auch dort während des Studiums. In Stuttgart wird jedenfalls schon soweit möglich jeder an sein Wunschgericht geschickt, allerdings klappt auch das jedes Jahr bei einigen nicht. Bei uns lagen ein paar Monate/Wochen vor Beginn der Praxisphase Listen aus, in die wir unser/en Wunschgericht/-ort angeben konnten.

  • Erfahrungsgemäß gibt es immer mehr Leute die von Stuttgart nach KA wechseln wollen, als umgekehrt.
    Versteife dich also nicht zu sehr auf die Idee.


    Vor der Zuteilung an die Praxisgerichte werden euch Wunschlisten ausgehändigt. Klar kann nicht jeder nach Stuttgart City, aber das OLG bemüht sich allen Wünschen zu entsprechen.

    Einmal editiert, zuletzt von BodenseeRpfl (10. Mai 2016 um 15:23) aus folgendem Grund: Antwort auf weitere Frage

  • Jetzt wo das Studium immer näher rückt, würde ich gerne wissen wie das denn mit den Ferien während der Theoriezeit bzw. mit dem Urlaub während der Praxisphase aussieht, hat man wirklich nur zwei Wochen innerhalb eines theoretische Abschnittes frei oder ist das eine Falschinformation?
    Wie sieht es beispielsweise mit Weihnachten, Ostern etc. aus?

    Danke und liebe Grüße

  • Das kommt ganz auf dein OLG an, in Stuttgart ist es zwischenzeitlich so, dass (zumindest der Überwiegende Teil des Urlaubs) fest eingeteilt ist.
    Allerdings war das zu meiner Zeit (2013) noch anders. Wir durften damals (offiziell) keinen Urlaub nehmen, nicht einmal einen Gleittag, erst ab Mitte/Ende Juli durften wir unseren Urlaub planen.
    Im Austausch mit anderen Studenten hat man dann aber auch die Erfahrung gemacht, dass es von OLG zu OLG variiert, manchmal sogar von AG zu AG.
    In Tagen ist es aber überall gleich, es besteht Anspruch auf 30 Tage Urlaub :)

  • Nein du hast mehr Urlaub. Am ersten Tag erhältst du ein Info-Heft in dem die Termine stehen.
    Ist im Prinzip wie in der Schule.


    Das würde bedeuten, schon 30 Tage Urlaub wegen der Sommerferien und weitere Ferien noch obendrauf?:gruebel: :(

    So eine Regelung würde mich schon sehr wundern und ich hielte dies auch nicht für gerechtfertigt. Schließlich ist man nicht mehr in der Schule, sondern Beamter auf Widerruf. Weshalb sollte man da mehr Urlaubstage haben als ein Lebenszeitbeamter?

    (Bei uns damals gab es tatsächlich auch nur die Anzahl entsprechend Urlaubsverordnung.)

  • Nein du hast mehr Urlaub. Am ersten Tag erhältst du ein Info-Heft in dem die Termine stehen.
    Ist im Prinzip wie in der Schule.


    Das würde bedeuten, schon 30 Tage Urlaub wegen der Sommerferien und weitere Ferien noch obendrauf?:gruebel: :(

    So eine Regelung würde mich schon sehr wundern und ich hielte dies auch nicht für gerechtfertigt. Schließlich ist man nicht mehr in der Schule, sondern Beamter auf Widerruf. Weshalb sollte man da mehr Urlaubstage haben als ein Lebenszeitbeamter?

    (Bei uns damals gab es tatsächlich auch nur die Anzahl entsprechend Urlaubsverordnung.)


    Nennt sich dann eben nicht "Urlaub", sondern "vorlesungsfreie Zeit" und ist fürs Selbststudium gedacht.

  • Nein du hast mehr Urlaub. Am ersten Tag erhältst du ein Info-Heft in dem die Termine stehen. Ist im Prinzip wie in der Schule.

    Das würde bedeuten, schon 30 Tage Urlaub wegen der Sommerferien und weitere Ferien noch obendrauf?:gruebel: :( So eine Regelung würde mich schon sehr wundern und ich hielte dies auch nicht für gerechtfertigt. Schließlich ist man nicht mehr in der Schule, sondern Beamter auf Widerruf. Weshalb sollte man da mehr Urlaubstage haben als ein Lebenszeitbeamter? (Bei uns damals gab es tatsächlich auch nur die Anzahl entsprechend Urlaubsverordnung.)

    Nennt sich dann eben nicht "Urlaub", sondern "vorlesungsfreie Zeit" und ist fürs Selbststudium gedacht.


    Was es nicht alles gibt. :confused: Im hiesigen BL wechseln sich nur Studienabschnitte mit den Praktikumsabschnitten ab. In einem von beiden befindet man sich immer, wenn nicht gerade mal der zeitlich festgelegte Urlaub läuft.

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