In meinem Verfahren wurde durch den Richter die Erinnerung des Gläubigers auf seine Kosten zurückgewiesen.
Es sind 2 Schuldner vorhanden.
Der Verfahrensbevollmächtigte der beiden Schuldner hat nun einen KFA gestellt.
Meine Frage ist nun, ob ich im KFB nur rein nehme, dass der Gläubiger an die Schuldner den und den Betrag zu zahlen hat oder muss ich auch zwingend (wurde nicht durch Verfahrensbevollmächtigte der Schuldner beantragt) sagen, ob es sich um Gesamtgläubiger handelt oder eine Aufteilung nach Kopfteilen vorliegt? Woher weiß ich denn, was hier in meinem Fall vorliegt?
In dem Zurückweisungsbeschluss des Richters ist hierzu nicht gesagt worden.