Vollmacht im Original?

  • Hallo liebe Forenmitglieder,

    besteht ihr bei einem Auszahlungsantrag oder eine Freigabeerklärung über einen Rechtsanwalt eigentlich auf die Vollmacht im Original? Meist bekomme ich sie nachträglich gefaxt und wenn ich nicht an den Rechtsanwalt selbst sondern an die Partei auszahle, reicht mir das auch aus.

    Jetzt soll ich aber einen sehr hohen Betrag an die Mandantin auszahlen und bin besonders "umsichtig". Die Vollmacht des freigebenden Rechtsanwalts liegt mir in Kopie vor. Die Vollmacht des Rechtsanwalts an dessen Mandantin gezahlt werden soll, liegt mir noch gar nicht vor.


    Liebe Grüße und bereit vielen Dank!

  • Der Berechtigte kann doch frei wählen, wohin das Geld soll. Wofür willst du da die Vollmacht von der Empfängerin?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Mhm...gute Frage...

    Mir liegt die Freigabeerklärung ohne Angabe der Bankverbindung vor. Die Bankverbindung wurde mir von den Rechtsanwälten der Empfängerin angegeben. Ich denke, dass das mein Beweggrund war.

    Aber eventuell hast du recht und das ist zu weit gedacht...

    Was sagst du aber zu der anderen Vollmacht? Würdest du sie im Original anfordern?

  • Ich fordere die Vollmacht nur im Original an, wenn es sich um die Geldempfangsvollmacht handelt.

    Wenn der Berechtigte sagt, wer das Geld bekommen soll und dieser Berechtigte dann erst die konkrete Bankverbindung mitteilt, hätte ich wohl keine Bedenken.

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  • Die Frage ist doch, wer bekommt zunächst das Geld. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, soll das Geld auf eines der Konten des Rechtsanwalts der Empfängerin gehen, dann sollte schon die Geldempfangsvollmacht nachgewiesen werden...

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