Hinterlegung auf Grund fehlender Bankverbindung

  • Ein Miterbe (der zugleich Testamentsvollstrecker ist) möchte das Barvermögen auf die Erben aufteilen. Eine der Miterbinnen meldet sich nicht und gibt keine Bankverbindung bekannt, wohin der Betrag fließen soll.

    1. Hinterlegungsgrund?
    2. Muss sich der TV beim Hinterlegungsgericht durch TV-Zeugnis legitimieren? :confused:


    Danke für eure Hilfe!!:)

  • Ein Miterbe (der zugleich Testamentsvollstrecker ist) möchte das Barvermögen auf die Erben aufteilen. Eine der Miterbinnen meldet sich nicht und gibt keine Bankverbindung bekannt, wohin der Betrag fließen soll.

    1. Hinterlegungsgrund?
    2. Muss sich der TV beim Hinterlegungsgericht durch TV-Zeugnis legitimieren? :confused:

    Danke für eure Hilfe!!:)

    1. ja (Annahmeverzug)

    2. Hat er denn ein Zeugnis? Ansonsten würde mir auch eine Bescheinigung über die Annahme reichen (ggf. NL-Akte beiziehen).

  • Hinterlegungsgrund ist gegeben (s.o.).

    Eine besondere Prüfung der Legitimation würde ich nicht vornehmen. Ich habe bei Personen, die für den hinterlegenden Gläubiger handeln, bislang nie die Vertretungsberechtigung geprüft. Schlüssiger Vortrag reicht mir da.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!