Ein Miterbe (der zugleich Testamentsvollstrecker ist) möchte das Barvermögen auf die Erben aufteilen. Eine der Miterbinnen meldet sich nicht und gibt keine Bankverbindung bekannt, wohin der Betrag fließen soll.
1. Hinterlegungsgrund?
2. Muss sich der TV beim Hinterlegungsgericht durch TV-Zeugnis legitimieren?
Danke für eure Hilfe!!:)