Hallo Kollegen,
ich tue mich ein einer RVG-Sache schwer.
Der K erhebt als Naturalpartei Leistungsklage beim VG gegen Behörde B wegen Zahlung von 100 €.
Die Behörde zahlt. Das VG schreibt den K an er möge den Streit nun für erledigt erklären.
Der K ist unsicher und mandatiert Anwalt A.
Der A schreibt das Gericht an und erklärt den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt.
Frage:
Welche RVG-Position kann der Anwalt über das VG abrechnen ?
Gruß Sabine