Hallo zusammen,
ich habe hier eine Anfrage eines Grundstückseigentümers vorliegen. An dessen Grundstück Flst. 100 war bis in die 1980er Jahre ein "Nutzanteil an den sogenannten Stiftsteilen" gebucht (keine eigene Nummer im BV). Im Zuge einer Blattumschreibung wurde dann ohne aus den Akten ersichtlichen Grund unterlassen, den Nutzanteil mit zu übertragen, sodass auf dem neuen Blatt das Grundstück eingetragen war, der Nutzanteil jedoch nicht. Später wurde das Grundstück geteilt in Flst. 100/1 und 100/2, und Flst. 100/2 an eine dritte Person aufgelassen. In keiner der diesbezüglichen Urkunden wird der Nutzanteil irgendwie erwähnt.
Meine Fragen hierzu:
1) Was ist dieser Nutzanteil genau? Ich tippe mal darauf, dass es so etwas wie ein Gemeinderecht ist, habe jedoch in den mir hier vorliegenden Abhandlungen zu alten Rechten jetzt speziell zu solchen Nutzanteilen an sog. Stiftsteilen und deren Rechtsnatur nichts gefunden.
2) Wie kriegt man den Nutzanteil wieder ins Grundbuch? Der Eigentümer erhält anscheinend nach wie vor Zahlungen aufgrund dieses Nutzanteils, also kann das ganze noch nicht gegenstandslos sein. Das einzige, was mir einfiele, wäre eine Erklärung der Gemeinde zu verlangen, zu welchem Grundstück der Nutzanteil gehört. Oder sind die für solche Nutzanteile garnicht der richtige Ansprechpartner?
Falls jemand was hierzu weiß, bin ich für jede Anregung dankbar.