Kurze Anfänger-Fragen

  • Es geht nicht um die die klar kommen und wirkliche nur die Hilfe bei Ämtern und Behörden brauchen, wo aber aus oben genannten Gründen die VS mit angeordnet wurde. Es geht auch nicht und um die, die gar nicht klar kommen mit ihrem Geld. Es geht um die, die zwar geschäftsfähig sind laut Gutachten aber nicht klar kommen, die wieder lernen sollen nach Erkrankung oder als Jugendliche mit den Problemen umzugehen.

    Es sind Einzelfälle gewesen, wo man im Gespräch eine Lösung suchen musste. Das war eben eine Lösung für dem Moment. Nicht jeder Betreute war dazu bereit, da die Einsicht in die vlt. momentane Unfähigkeit oder Hilfsbedürftigkeit nicht da war. Da war dann eben am Ersten auch der Letzte und weil immer weiter Schulden gemacht wurden blieb irgend wann nur der Einwilligungsvorbehalt.

    Es gibt aber auch die Fälle die sehr wohl könnten, sich aber hinstellen und sagen wozu habe ich einen Betreuer, der alles regelt, die wollen gar nicht selber über ihr Giro verfügen. Die wollen gar nichts machen, stellen aber immer Forderungen.

    Es ist schon damals schwierig gewesen das eigentliche Ansinnen, Hilfe zur Selbsthilfe, in jedem Einzelfall unter den gesetzlichen Hut zu bringen.

    Grundsätzlich sehe ich das aber wie Puco, wenn es angeordnet wurde muss ich als Rpfl. prüfen können, wie genau und umfangreich, das wird wohl weit auseinander gehen in der Praxis der Gerichte.

  • Ich mach hier einfach mal weiter:

    1. Wie oft wird bei euch vom § 1817 BGB in Verbindung mit dem Sperrvermerk nach § 1809 BGB Gebrauch gemacht? Ich habe bisher ausnahmslos jedes Sparkonto versperren lassen, und habe jetzt den ersten Antrag auf Nicht-Versperrung. Der Betreuer will das Geld auf dem dortigen Konto (Guthaben etwa 1.600,00 EUR) für kurzfristige, unvorhergesehene Ausgaben nutzen und ist der Ansicht, dass der Sperrvermerk das Ganze unverhältnismäßig lange rauszögert. Aufs Girokonto will ers nicht packen, da die Betroffene alles ausgeben würde. Dass sie auch Zugriff auf das Sparkonto hat, ist ihm bewusst (es besteht kein Einwilligungsvorbehalt), aber an dieses Konto geht sie wohl eher nicht ran.


    2. Tagesgeldkonto: Kontokorrentkonto oder Sparkonto? Sperrvermerk ja oder nein? Soweit ich gelesen habe, wird das unterschiedlich gesehen, wie ist hier das Meinungsbild?


    3. persönliche Anhörung bei Genehmigungen
    Hier wird bisher so gut wie nie persönlich angehört, die meisten Anhörungen erfolgen schriftlich. Bei den beiden Genehmigungen wg. Wohnungskündigung hab ich persönlich angehört, aber das waren bisher auch die einzigen Male. Gibt es Antragstypen, bei denen ihr

    • fast immer persönlich anhört?
    • fast nur schriftlich anhört?
    • gar nicht anhört? Z.B. Umbuchungen vom Spar- aufs Girokonto?


    4. Akzeptiert ihr bei der Rechnungslegung die Umsatzlisten des onlineBankings (nicht! die elektronischen Kontoauszüge) als Kontoauszugsersatz? Ich habe hier einen Betreuer, der diese Listen immer als Aufstellung (würde ich ja noch akzeptieren) und als Kontoauszüge einreicht. Ich habe bisher immer die 'richtigen' Kontoauszüge (also entweder die kleinen aus dem Auszugsdrucker oder die elektronischen aus dem Banking-Postfach) nachgefordert und durfte mir dann anhören, dass ich (wie so oft....) die Einzige wäre, die die Auszüge noch zusätzlich wolle.

    Danke bereits im Voraus für die Antworten!

  • 3. persönliche Anhörung bei Genehmigungen
    Hier wird bisher so gut wie nie persönlich angehört, die meisten Anhörungen erfolgen schriftlich. Bei den beiden Genehmigungen wg. Wohnungskündigung hab ich persönlich angehört, aber das waren bisher auch die einzigen Male. Gibt es Antragstypen, bei denen ihr

    • fast immer persönlich anhört?
    • fast nur schriftlich anhört?
    • gar nicht anhört? Z.B. Umbuchungen vom Spar- aufs Girokonto?


    Danke bereits im Voraus für die Antworten!

    Bitte !:)
    Der wesentliche Maßstab für Anhörungen ergibt sich aus § 299 FamFG ( und ggf. § 276 FamFG).
    Ist der Betreute nicht anhörungsfähig gibts bei bei Grundstücksgeschäften und der Wohnungsaufösung einen Verfahrenspfleger.
    Ist er nach Aktenlage durchaus noch anhörungsfähig wird er von mir auch persönlich angehört.
    Bei Umbuchungen/Auflösung von Sparkonten höre ich nicht an.
    Bei der beantragten Auflösung des Girokontos und der Genehmigung einer Erbausschlagung gewähre ich schriftlich ein faires Verfahren vor dem Rechtspfleger;)
    Ich bin da sicher konsequent inkonsequent, was die Kontogeschichten betrifft.
    Für die Auflösung von Girokonten sehe ich aber im Verhältnis zu Verträgen bei Sparanlagen einen Unterschied.

    Die gute Edith will noch was hinzufügen:
    Nur die Umsatzlisten des Onlinebankings reichen mir auch nicht aus.
    Entweder die Auszüge vom Automaten dazu oder die PDF-Auszüge aus dem Online-Postfach der Bank.

  • Ich mach hier einfach mal weiter:

    1. Wie oft wird bei euch vom § 1817 BGB in Verbindung mit dem Sperrvermerk nach § 1809 BGB Gebrauch gemacht? Ich habe bisher ausnahmslos jedes Sparkonto versperren lassen, und habe jetzt den ersten Antrag auf Nicht-Versperrung. Der Betreuer will das Geld auf dem dortigen Konto (Guthaben etwa 1.600,00 EUR) für kurzfristige, unvorhergesehene Ausgaben nutzen und ist der Ansicht, dass der Sperrvermerk das Ganze unverhältnismäßig lange rauszögert. Aufs Girokonto will ers nicht packen, da die Betroffene alles ausgeben würde. Dass sie auch Zugriff auf das Sparkonto hat, ist ihm bewusst (es besteht kein Einwilligungsvorbehalt), aber an dieses Konto geht sie wohl eher nicht ran.

    "Meine" Betreuer scheinen die Vorschrift nicht zu kennen. Ich hatte noch nie so einen Antrag, würde dem aber wahrscheinlich im Regelfall stattgeben, wenn es zulässig ist. Voraussetzung ist ja gerade, dass eine Vermögensgefährdung unwahrscheinlich ist.

    Zitat


    2. Tagesgeldkonto: Kontokorrentkonto oder Sparkonto? Sperrvermerk ja oder nein? Soweit ich gelesen habe, wird das unterschiedlich gesehen, wie ist hier das Meinungsbild?

    M.E. als Anlage nach § 1810 BGB ein Sparkonto, daher Sperrvermerk ja.

    Zitat


    3. persönliche Anhörung bei Genehmigungen
    Hier wird bisher so gut wie nie persönlich angehört, die meisten Anhörungen erfolgen schriftlich. Bei den beiden Genehmigungen wg. Wohnungskündigung hab ich persönlich angehört, aber das waren bisher auch die einzigen Male. Gibt es Antragstypen, bei denen ihr

    • fast immer persönlich anhört?
    • fast nur schriftlich anhört?
    • gar nicht anhört? Z.B. Umbuchungen vom Spar- aufs Girokonto?

    Wie Wolf.

    Zitat


    4. Akzeptiert ihr bei der Rechnungslegung die Umsatzlisten des onlineBankings (nicht! die elektronischen Kontoauszüge) als Kontoauszugsersatz? Ich habe hier einen Betreuer, der diese Listen immer als Aufstellung (würde ich ja noch akzeptieren) und als Kontoauszüge einreicht. Ich habe bisher immer die 'richtigen' Kontoauszüge (also entweder die kleinen aus dem Auszugsdrucker oder die elektronischen aus dem Banking-Postfach) nachgefordert und durfte mir dann anhören, dass ich (wie so oft....) die Einzige wäre, die die Auszüge noch zusätzlich wolle.

    Mir reichen die Umsatzlisten des online-Bankings, zumal diese auch zeitraumbezogen erstellt werden können und ich auch die Vermögensstände zu den Stichtagen nachvollziehen kann. Natürlich sind diese nicht vollständig fälschungssicher, aber etwaige Manipulationen daran kann man manchmal erkennen (ist bei mir noch nie vorgekommen).

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • zu 1: Ist mir hier noch nicht untergekommen. Würde ich aber in vielen Fällen durchaus machen. Für mich dann aber eine Einzelfallentscheidung.

    zu 2: Sperrvermerk oder nur geringe Summen drauf. Also die Frage: Ist es eher ein zweites Giro- oder ein Sparkonto.

    zu 3: Wenn ich anhöre, dann persönlich. Schriftlich mache ich das nur bei Vergütungsanträgen. Bei Umbuchungen und Sparbuchauflösungen höre ich gar nicht an, wenn es nicht einen bedeutenden Teil des Vermögens betrifft.

    zu 4: Ich erkenne diese StarMoney-Ausdrucke meist an. Die Originalumsatzlisten aus dem Onlinebanking sind auch nicht schwerer zu fälschen.
    Aber ich gebe zu: Das ist alles irgendwie matschig...

  • wie die vorposter;
    die Vorschrift ist hier (leider) eher unbekannt; schade eigentlich, weil arbeitsersparnis; wir haben vor es bei der nächsten besprechung anzureißen!
    an sich würde ich dem im regelfall wohl entsprechen

    bei sparkonten kommt ein sperrvermerk drauf; auch bei geringen summen

    ich höre recht häufig schriftlich an! grade bei den umbuchungen; ganz von einer anhörung absehen tue ich nur selten
    bei wohnungsakündigungen (immer) und Verkauf von Grundbesitz (i.d.R.) persönlich

    onlinebanking:
    ich mache einen Unterschied zwischen den "Starmoney"-Ausdrucken (reichen mir nicht allein) und den Ausdrucken der Umsatzauflistungen direkt aus dem bankingportal der Bank (reichen mir)
    Grund dafür ist, dass ich bei den Starmoney-Ausdrucken schon mehrmals Fehlbuchungen habe feststellen müssen
    Die Starmoneyausdrucke sind (meist) eine ganz gute Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben- aber nicht mehr, weshalb ich ergänzend Kontoauszüge/Umsatzauflistungen direkt aus dem Bankingportal anfordere

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • Umsatzlisten aus dem Online-Banking genügen nicht.


    Da möchte ich noch mal nachhaken: Du akzeptierst demnach ausschließlich "echte" Kontoauszüge?
    Auch wenn diese ebenfalls nur noch zu Hause ausgedruckte PDF-Dateien sind?


    Ja.

    Es ist nämlich ein Unterschied, ob der Betreuer irgendwelche merkwürdigen Umsatzlisten ausdruckt, die mit viel Glück einen passenden Anfangs- und Endbestand enthalten, jedoch die Vollständigkeit nicht ersichtlich ist oder die richtigen Online-Auszüge, die zum einen durchnummeriert sind und außerdem jeweils einen Anfangs- und Endbestand ausweisen. Da gelingt es dem Betreuer dann eher nicht, irgendwelche Buchungen "unter den Tisch fallen zu lassen".


  • Es ist nämlich ein Unterschied, ob der Betreuer irgendwelche merkwürdigen Umsatzlisten ausdruckt, die mit viel Glück einen passenden Anfangs- und Endbestand enthalten, jedoch die Vollständigkeit nicht ersichtlich ist oder die richtigen Online-Auszüge, die zum einen durchnummeriert sind und außerdem jeweils einen Anfangs- und Endbestand ausweisen. Da gelingt es dem Betreuer dann eher nicht, irgendwelche Buchungen "unter den Tisch fallen zu lassen".

    Dem ist nichts hinzuzufügen:daumenrau, außer:
    Wer sich nur mit den Umsatzlisten begnügt und auf Automaten- oder PDF-Auszüge verzichtet , steht m.E. mit einem Bein in der Amtshaftung.


  • Es ist nämlich ein Unterschied, ob der Betreuer irgendwelche merkwürdigen Umsatzlisten ausdruckt, die mit viel Glück einen passenden Anfangs- und Endbestand enthalten, jedoch die Vollständigkeit nicht ersichtlich ist oder die richtigen Online-Auszüge, die zum einen durchnummeriert sind und außerdem jeweils einen Anfangs- und Endbestand ausweisen. Da gelingt es dem Betreuer dann eher nicht, irgendwelche Buchungen "unter den Tisch fallen zu lassen".

    Dem ist nichts hinzuzufügen:daumenrau, außer:
    Wer sich nur mit den Umsatzlisten begnügt und auf Automaten- oder PDF-Auszüge verzichtet , steht m.E. mit einem Bein in der Amtshaftung.

    Ihr immer mit "Haftung, Haftung, Haftung"... ;)
    Wobei das Argument von Frog schon beachtlich ist, das gebe ich zu. Ich überdenke meine Handhabung dann nochmal...

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Ich spring hier nochmal rein:

    Wann ist der Beginn der Betreuung, also zu welchem Stichtag ist das Vermögensverzeichnis bei der Vermögenssorge zu erstellen?

    Beispiel: Beschluss vom 14.03., sof. Wirksamkeit wird angeordnet, Übergabe an Geschäftsstelle am 15.03.

    Ich habe dann immer den 15.03. als Beginn angesehen, weil dort erst die Übergabe und damit die Wirksamkeit da ist. In übernommenen Akten sehe ich immer wieder, dass trotzdem der 14.03. angegeben wird? Liege ich falsch?

  • Ich spring hier nochmal rein:

    Wann ist der Beginn der Betreuung, also zu welchem Stichtag ist das Vermögensverzeichnis bei der Vermögenssorge zu erstellen?

    Beispiel: Beschluss vom 14.03., sof. Wirksamkeit wird angeordnet, Übergabe an Geschäftsstelle am 15.03.

    Ich habe dann immer den 15.03. als Beginn angesehen, weil dort erst die Übergabe und damit die Wirksamkeit da ist. In übernommenen Akten sehe ich immer wieder, dass trotzdem der 14.03. angegeben wird? Liege ich falsch?

    Du liegt völlig richtig, § 287 Abs. 2 S. 2 FamFG

  • Ich spring hier nochmal rein:

    Wann ist der Beginn der Betreuung, also zu welchem Stichtag ist das Vermögensverzeichnis bei der Vermögenssorge zu erstellen?

    Beispiel: Beschluss vom 14.03., sof. Wirksamkeit wird angeordnet, Übergabe an Geschäftsstelle am 15.03.

    Ich habe dann immer den 15.03. als Beginn angesehen, weil dort erst die Übergabe und damit die Wirksamkeit da ist. In übernommenen Akten sehe ich immer wieder, dass trotzdem der 14.03. angegeben wird? Liege ich falsch?

    Du liegt völlig richtig, § 287 Abs. 2 S. 2 FamFG

    :daumenrau

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!