Hallo zusammen,
ich bin ja noch recht frisch in der Betreuungsabteilung und hätte noch ein paar Anfänger-Fragen:
- Hier im Forum ist im Zusammenhang mit der Rechnungslegung immer wieder die Rede von einem Prüfvermerk. Ich kann mir darunter derzeit nichts vorstellen, könnte mir jemand grob erklären, was man da aufführt? Ich bin mir nicht sicher, ob ich das einfach unter einem anderen Namen kenne oder ob das hier (fälschlicherweise?) bisher nicht gemacht wurde.
- Wenn euch die Bestätigung des Betroffenen vorgelegt wird, dass dieser sein Konto selbst verwaltet, lasst ihr euch dann trotzdem alle Kontoauszüge sowie eine Aufstellung der Ein- und Ausnahmen vorlegen?
- Wie ist es mit den im Heim geführten Taschengeldkonten: meine Vorgängerin hat sich immer mit der Vorlage des aktuellsten Auszugs begnügt, ich hätte allerdings gerne alle Auszüge zur groben Übersicht (auch wenn die Betreuer immer anführen, dass ihnen keine Belege vorlägen & ja auch alles übers Heim gebucht werden würde)
- Hier wird beim Betreuungsverein bisher standardmäßig Rechnungslegung angeordnet. Wie ist das bei euch? Wird das auch so gehandhabt oder sind sie bei euch befreit?
- Altverfahren, Verfall der Entschädigung bei Ehrenamtlichen: sehe ich es richtig, dass es streitig ist, ob bei vermuteter Anordnung am 31.12.1992 (beispielsweise) und der beantragten Pauschale für den Zeitraum vom 01.01.2013 - 31.12.2013 die Pauschale zum 31.03.2014 oder erst zum 31.03.2015 erlischt? Ich hab mich bisher auf den Standpunkt gestellt, dass sie zum 31.12.13 fällig wird und deshalb zum 31.03.14 erlischt, habe jetzt allerdings schon einige Akten meiner Vorgängerin auf dem Tisch gehabt, die sich diesbezüglich wohl der anderen Meinung angeschlossen hatte.
Ich bedanke mich bereits im Voraus für die Antworten!