Notwendigkeit d. Kosten der Zustellung d. Rechtsnachfolgeklausel

  • Folgende (wohl Anfänger-)Frage beschäftigt mich *schäm*

    Vorliegend habe ich einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.
    Als Titel wurde ein Vollstreckungsbescheid eingereicht.
    Dort ist als Gläubiger eine Versicherungs-Aktiengesellschaft genannt. Dem Titel ist eine Rechtsnachfolgeklausel angehängt, welche einer anderen Versicherungsaktiengesellschaft erteilt wurde. Die Rechtsnachfolge ist lt. dieser Klausel offenkundig.

    Der "neue" Gläubiger möchte nun die Kosten für die Zustellung d. Titels m. der Rechtsnachfolgeklausel im Pfüb aufgenommen haben.

    Sind diese Kosten erstattungsfähig? Da der Schuldner ja eig. nichts dafür kann? Oder sind dies Vorbereitungskosten, welche erstattungsfähig sind, egal durch wen die Rechtsnachfolge veranlasst wurde?

    Ich habe bereits überall gesucht, aber leider nichts hierzu gefunden.


    Vielen Dank schonmal!

  • M. E. sind das notwendige Zwangsvollstreckungskosten, weil die Zustellung einer RNF-Klausel zwingende Vollstreckungsvoraussetzung gem. § 750 Abs. 2 ZPO ist und diese Vorschrift letztlich dem Schuldnerschutz dient.

  • Das Forum stützt die Ansicht von Winter - die auch von mir bevorzugt wird.

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