Hallo liebes Forum,
ich habe ein notarielles Testament, in dem sich die Eheleute gegenseitig als Erben eingesetzt haben.
Nacherbin sollte die Nichte sein. Der Nacherbfall sollte eintreten mit der Veräußerung des Grundbesitzes an Familienfremde. Nacherben sollen die Kinder der Nacherbin, ersatzweise der Bruder der Nacherbin sein.
Beide Eheleute sind verstorben. Die Nacherbin ist kinderlos und der Bruder ist kinderlos zwischen den Erbfällen der beiden Testatoren verstorben.
Die Nacherbin hat dann einen Kaufvertrag abgeschlossen und den Grundbesitz an Familienfremde verkauft. Das GBA verlangte die Einsetzung eines Pflegers für die unbekannten Nacherben. Dieser wurde eingesetzt und wollte den Erlös vor der Erteilung eines Alleinerbscheins für die Vorerbin als dann alleinige Vollerbin sichern. Aufgrund des Zeitverzugs sprangen die Käufer jedoch vom Kaufvertrag ab und die Nacherbin hat sich an einen anderen Notar gewandt.
Dieser kam auf die Idee ein Erbbaurecht zu begründen und dann das Erbbaurecht zu verkaufen, um den Nacherbfall nicht auszulösen. Das Erbbaurecht wurde bestellt.
Daraufhin ist die Nacherbin wieder zu einem andern Notar gegangen und hat den Verkauf des Erbbaurechts beurkunden lassen. Dieser Notar belehrte in dem Kaufvertrag lang und breit, dass mit der Bestellung des Erbbaurechts bereits der Nacherbfall eingetreten sein könnte. Er regte wiederum die Bestellung eines Pflegers an, der seine Zustimmung zur Veräußerung für die unbekannten Nacherben erteilt. Das Betreuungsgericht wies diesbezüglich daraufhin, dass kein Nacherbenvermerk im Erbbaurecht eingetragen wurde, so dass die Nacherben bei der Veräußerung nicht mitwirken müssen und somit auch kein Pfleger zu bestellen ist. Die Frage, ob der Nacherbfall eingetreten ist, sei vom Nachlassgericht zu klären.
Und damit komme ich ins Spiel. Die Nacherbin möchte jetzt bei mir einen Alleinerbschein beantragen.
Habt ihr irgendwelche Hinweise oder Tipps?
Ich tendiere dazu, dass der Nacherbfall wirklich eingetreten ist ggf. bereits mit dem ersten Kaufvertrag. Bei diesem ganz hin und her ist mir aber auch nicht wirklich wohl dabei. Da es den Erblassern wichtig war, dass das Vermögen in der Familie bleibt, könnte man ja auch auf die Idee kommen, dass die gesetzlichen Erben Ersatznacherben sein sollten, oder? Es gibt noch Geschwister und Geschwisterkinder der Erblasser.