Hallo,
eine Frage an die Kostenprofis...
bei uns stellt sich die Frage, ob man Kosten für die Erteilung der beglaubigten Erbscheinsabschriften, die man z.B. an Gläubiger verschickt, erheben darf. Es wurde Nr. 25102 GNotKG in den Raum geworfen, bin mir aber unsicher, ob wir den für uns anwenden dürfen. Gilt doch nur für Notare oder?
Danke