1. Zahlungen für die Übertragung von Aufträgen verurteile ich und mein Arbeitgeber als unseriöses Geschäftsgebaren. Derartige Praktiken sollten den NLP zu Denken geben. 2. Sollte die Erbenermittlung bis zu einem gewissen Schwierigkeitsgrad oder dem Steckenbleiben der Recherchen vom NLP gemacht werden. Die sofortige Abgabe der EE ist m.E. nicht ok. 3. Ist Zustimmung und Kritik der wesentliche Bestandteil eines Forums. Kontroversen können hier in der gegebenen Anonymität ausdiskutiert werden. Dazu sind wir hier. Allerdings sollten bitte nur sachliche Diskussionen ohne persönliche Anfeindungen stattfinden. Wer aber krasse Ansichten vertritt, muss auch mit krasser Gegenreaktion rechnen. Mehr möchte ich dazu nicht sagen.
Warum soll ein NPFL nicht einem EE eine Tip geben? Einen Tip kann er sicher geben, da hat niemand anderes behauptet. Angeprangert wurde ja nur die Beauftragung eines speziellen Ermittlers mit entsprechender Prämie für den NLP. Wenn das NG eine öffentliche Aufforderung erlässt, ist dies für den EE ja auch ein Tip. Kostenpflichtig für den Nachlass einen EE beauftragen geht m.E. nicht, da es die Aufgabe des NPFL ist, die Erben zu ermitteln. Weshalb nicht, wenn der NLP seine Möglichkeiten ausgeschöpft hat? Kostenlos wird der EE aber kaum arbeiten? TL: ist das Zahlen von Fangprämien unlauterer Wettbewerb? Wenn ja kann ja dein Arbeitgeber gegen solche unlauteren EE vorgehen? Man ahnt zwar, dass solche Gelder fließen, kann es aber nicht beweisen. Allgemeine Frage: Steht dem NG das Recht zu, den Nachlasspfleger an der Abgabe des Tips an den EE zu hindern? Welche Sanktionen gibt es ( außer den NPFL künftig nicht mehr zu bestellen)?
s. o.