Masterthesis /Thema

  • Huhu zusammen,

    ich mache gerade berufsbegleitend meinen Master, und nun betreibe ich Brainstorming über das mögliche Thema der Masterarbeit (die ja vom Umfang her identisch mit Diplomarbeit ist).

    Hat jemand paar Gedanken oder Anregungen auf dem Gesellschaftsrecht/Grundstücksrecht?


    Wäre sehr verbunden.

    Beste Grüße

  • zum Umfang von Masterarbeiten / Diplomarbeiten vermag ich nichts zu sagen. Promotionsschriften bei Medizinern umfassen gelegentlich 30 Seiten, bei Juristen meist über 100.
    Thema Gesellschaftsrecht/Grundstücksrecht fällt mir ein Thema ein (über welches ich selbst micht trauen würde, einen Aufsatz zu schreiben- habe aber auch keinen allzu großen Bezug zu dem von mir gemiedenen Grundbuchrechts).
    Die GbR und das Grundstücksrecht (insbesondere unter Berücksichtigung der formolsen Abtretung von Gesellscahftsanteilen und dem Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt bei Veräußerung etc.).
    mfg
    def

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Die Frage (und ich meine das als Frage) ist ja, ob eine Diplom- / Masterarbeit nur Wissen zusammenfassen / wiedergeben kann, oder ob da tatsächlich eine "eigene" Leistung drinstecken muss?

  • Die Frage (und ich meine das als Frage) ist ja, ob eine Diplom- / Masterarbeit nur Wissen zusammenfassen / wiedergeben kann, oder ob da tatsächlich eine "eigene" Leistung drinstecken muss?

    Da hab ich keine Ahnung von; ich hab bei Hausarbeiten und Klausuren immer Wert auf eine eigene Leistung gelegt :D

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • ...bei Juristen meist über 100 ... mfg def



    Das war mal, Tendenz geht zu 300+x. Hängt aber auch daran, dass eben einfach immer mehr bereits vorhandener Stoff integriert wird. Und Juristen achon immer zu denen gehörten, die den Mund voll nehmen.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

    Hi hi, und jeder, der den Mund voller nimmt, muss dann auch gewürdigt werden. Oki, das war flappsig.
    Aber mal im Ernst: knapp und straight on sollte es sein. Aber das Schrifttum wird immer umfangreicher, und wesentliche Aspekte nicht untersucht zu haben oder als unwesentlich zu kennzeichnen würde ein malus geben.
    mfg
    Def

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Die Frage (und ich meine das als Frage) ist ja, ob eine Diplom- / Masterarbeit nur Wissen zusammenfassen / wiedergeben kann, oder ob da tatsächlich eine "eigene" Leistung drinstecken muss?

    Was ich gehört habe, soll im Grundsatz eine eigene Leistung drinstecken. Natürlich kann man beim einer Masterarbeit kein komplett ausgearbeites neues dogmatisches Fundament für ein Teilrechtsgebiet erwarten. Aber ein sinnvolles neues Argument in einem bekannten Meinungsstreit oder das Vorwagen in ein dogmatisch noch nicht völlig erschlossenes Gebiet sollte m.E. schon drin sein.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Vielleicht noch als Nachtrag: Ich habe keine speziellen Kenntnisse dazu, ob im Rechtspflegerstudium geringere Andorderungenals in einem normalen Studium gestellt werden. Ich bin von den Anforderungen an eine "übliche" Masterarbeit ausgegangen, die immerhin die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit belegen soll.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!