Löschung eines Wohnungsrechtes mit Vollmacht

  • 1. Ja klar, BGB (hatte vorher eine Zwanghypo. und war daher wohl noch im ZPO-Modus:))
    2. Danke!
    Ich hatte es zwar anders gesehen, weil ich darin auch die Aufgabe der Wohnung sah, war mir aber nicht ganz sicher.
    Unter dem Gesichtspunkt "Aufgabe der dinglichen Sicherung" passt es wohl, dass die Lö-Bew. eine rein vermögensrechtliche Angelegenheit ist.
    Vielleicht bin ich durch meine Betreuungssachen auf den falschen Weg gekommen (keine Wohnungskündigung durch Betreuer nur mit Aufgabenkreis "Vermögenssorge").

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