Guten Tag zusammen,
jetzt muss ich doch noch mal nachfragen.
Ich hab als Sachbearbeiterin eines Insolvenzverwalters eine Quote zu Gunsten einer Gläubigerin hinterlegt, die heute nicht mehr ermittelt werden kann. (Anmeldung erfolgte vor 13 Jahren).
Die Anmeldung wurde unter Verzicht auf das Recht zur Rücknahme angenommen.
Es meldete sich eine Firma X, die behauptet sie sei die Gläubigerin und begehrt die Auszahlung. Eine Rechtsnachfolge kann m. E. nicht durchgängig geführt werden. Deswegen erfolgte ja auch die Hinterlegung zu Gunsten der anmeldenden Gläubigerin (und nur für diese).
Die Firma X begehrt jetzt bei der Hinterlegungsstelle die Herausgabe. Die Hinterlegungsstelle wiederum erbittet unsere Zustimmung zur Auszahlung.
Warum? Wir haben verzichtet. Ob die Firma berechtigt ist oder nicht, das Geld zu erhalten, ist nicht von uns zu prüfen. Eine Zustimmung ist doch von uns nicht mehr zu erteilen, oder? Hab ich etwas übersehen?
Und im Anschluss frage ich mich: Was muss der Gläubiger tun, wenn die Rechtsnachfolgenachweise der Hinterlegungsstelle nicht ausreichen? Klagen? Wenn ja auf was und gegen wen?
Vielen Dank für eine Info.