Ausländischer Güterstand und Erwerb zu 1/2 Anteil

  • Niederländerin und Österreicher haben in Österreich geheiratet und lebten zum Zeitpunkt der Eheschließung in den Niederlanden.

    Nun kaufen Sie ein Grundstück. Die Auflassung erfolgt zu je 1/2 Anteil.

    Geht das?

    Eine Rechtswahl wurde nicht getroffen.

  • Falls niederländisches Recht zur Anwendung kommen sollte (s. dazu die Ausführungen hier:
    http://www.notarakademie.de/pb/site/jum2/g…024.08.2015.pdf
    („Mangels Rechtswahl bestimmt sich das Güterrechtsstatut grundsätzlich unwandelbar nach dem
    Recht des Staates, in dem beide Ehegatten ihren ersten gewöhnlichen Aufenthalt genommen
    haben; allerdings haben die Niederlande einen Staatangehörigkeitsvorbehalt gem. Art. 5 des Übereinkommens erklärt“),

    wird das ohne Rechtswahl nicht gehen (s dazu die Ausführungen im Gutachten des DNotI, Abrufnummer: 98247, Gutachten-Datum: 31.01.2010 und hier:
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post833092

    Der Leitsatz des im o. a. Gutachten und im Link zitierten Beschlusses des OLG München vom 16. 2. 2009 - 34 Wx 95/08 lautet:

    Ehegatten, die im gesetzlichen Güterstand nach niederländischem Recht leben, können ohne Rechtswahl nicht als Miteigentümer zu Bruchteilen im deutschen Grundbuch eingetragen werden.

    Diese Entscheidung ist im Beschluss des OLG München v. 24.06.2013 – 34 Wx 117/13
    http://www.gesetze-bayern.de/Content/Docume…N-11714?hl=true
    erwähnt (dort: Kroatien). Danach kann die Eintragung nicht einerseits zu je ½ und andererseits „in Errungenschaftsgemeinschaft nach kroatischem Recht“ lauten. Das dürfte dann auch für das niederländische Recht gelten.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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