prozessbeendende Erklärung bei komb. Anfechtungs- u. Leistungsklage

  • Guten Morgen Verwaltungsrechtsspezialisten,

    ich sitze hier über einigen Schriftsätzen und komme an einer Stelle nicht weiter.

    Mit einer kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage habe ich einen Behördenbescheid angefochten (Antrag 1) und eine geleistete Zahlung zurückverlangt (Antrag 2).

    Antrag 1 wurde entsprochen. Der angefochtene Bescheid wurde aufgehoben.

    Nun schreibt das VG, ich solle eine "prozessbeendigende Erklärung", bezüglich des aufgehobenen Bescheids abgeben.

    Meine Fragen dazu:
    - Beendet eine "prozessbeendigende Erklärung" das Gesamtverfahren ?
    - ist mit "prozessbeendigende Erklärung" unter Umständen eine Teilweise Erledigungserklärung nur zu Antrag 1 gemeint ?
    - Oder ist damit etwas anderes gemeint ?

    Danke im Voraus.

    Gruß Wolfgang

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