Hallo liebe Kollegen,
leider bin ich kein erfahrener Strafvollstrecker und ich habe ein Problem, das mich verwirrt, aber vielleicht sehe ich auch eines, wo keins ist
Es soll in Jugendstrafsachen ja vorkommen, dass ein Heranwachsender nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird, sagen wir mal zu einer Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird.
Wo läuft dann bei Euch die Bewährungsüberwachung ? Weiter in der Jugendsache oder als Erwachsenenbewährungssache in der entsprechenden Abteilung ?
Je nach Konstellation, welche Verfügung nutzt Ihr dann zur Einleitung ?
Vielen Dank im Voraus für jegliche Hilfe !