§ 133 InsO / Immobiliendarlehen

  • interessant zu erfahren, dass solche Fallgestaltungen doch immer wieder auftauchen.
    Häufig wird da von den Beteiligten noch nicht mal stets böses "gedacht". Nun kenne ich den vorliegenden Sachverhalt nich, habe aber in einem ähnlich aussehenden Fall einfach mal einen Termin bestimmt. Ergebnis: für alle Seiten ein tragbarer Massebeitrag. Prozess vermieden; eine ggfls. ruinierende Zwangsvollstreckung vermieden.
    Macht jedoch nur Sinn, wenn alle Beteiligten mitmachen :D

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Abwandlung des vorgehenden Falls wie folgt:

    Im Zuge der anfechtbaren Übertragung hat sich der Ehemann im Kauvertrag ein lebenslanges, unübertragbares Wohnrecht eingeräumt und auch eintragen lassen.

    Diese Eintragung mindert den Verkehrswert der Immobilie enorm. Der Schuldner lässt dieses Recht trotz hiesiger Aufforderung nicht löschen, ohnehin arbeitet er nicht grds. gar nicht mehr mit, da ihm aus anderen Gründen bereits die Versagung der RSB so gut wie sicher ist. Weiss nicht wie ich die Eintragung, mit welchem Hebel, rausgelöscht bekomme.


    Was bringt es mir in so nem Fall, wenn ich erfolgreich gegen die Ehefrau anfechte und das Haus Massebestandteil wird, jedoch bereits eine Zwangsversteigerung (vom Grundpfandgläubiger kurz nach IE initiiert) ansteht, in der höchstwahrscheinlich aufgrund der o.g. Belastung lediglich geringer Erlös realisiert wird, der grade einmal für die Ablösung der valutierenden Grundschulden gegenüber der Bank ausreicht.

    Meine Befürchtung: Kriege ich das Wohnrecht nicht vor dem Ende der ZV rausgelöscht, brauche ich auch nicht Anfechtung , oder?

  • wenn ich erfolgreich gegen die Ehefrau anfechte und das Haus Massebestandteil wird, jedoch bereits eine Zwangsversteigerung ansteht, in der höchstwahrscheinlich aufgrund der o.g. Belastung lediglich geringer Erlös realisiert wird, der grade einmal für die Ablösung der valutierenden Grundschulden gegenüber der Bank ausreicht

    In dem Fall ist die Annahme, es könnte eine erfolgreiche Anfechtung geben, schon falsch. Ist das Grundstück wertausschöpfend belastet, dann fehlt es mangels Beitrag für die Masse regelmäßig an einer obj. Gläubigerbenachteiligung (Ausnahmen davon gibt es natürlich auch).

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • wenn ich erfolgreich gegen die Ehefrau anfechte und das Haus Massebestandteil wird, jedoch bereits eine Zwangsversteigerung ansteht, in der höchstwahrscheinlich aufgrund der o.g. Belastung lediglich geringer Erlös realisiert wird, der grade einmal für die Ablösung der valutierenden Grundschulden gegenüber der Bank ausreicht

    In dem Fall ist die Annahme, es könnte eine erfolgreiche Anfechtung geben, schon falsch. Ist das Grundstück wertausschöpfend belastet, dann fehlt es mangels Beitrag für die Masse regelmäßig an einer obj. Gläubigerbenachteiligung (Ausnahmen davon gibt es natürlich auch).

    Aber grade um die obj. Gläubigerbenachteiligung zu verhindern, damit eben nicht angefochten werden kann, hat der Schuldner damals bei der Übertragung der aufgrund der vorhandenen Grundschulden nicht wertausschöpfend belasteten Immobilie das Wohnrecht eintragen lassen. Mit der Eintragung des Wohnrechts erst kam es erst zur Wertausschöpfung. Nach deiner Aussage könnte man den Schluss ziehen, dass man einfach ggf. nur ein Wohnrecht ins Grundbuch aufnehmen muss , und schon kann man als Schuldner eine Anfechtung verhindern und das Vermögen bleibt in der Familie.

  • Das Ergebnis meiner Recherchen: Ich kriege die Eintragung des Wohnrechts nicht aus dem Grundbuch, schon gar nicht vor dem Ende der Zwangsversteigerung, wenn der Schuldner nicht mit macht. Ihn gerichtlich dazu zu zwingen, falls überhaupt möglich, würde zu lange dauern, so dass die Zwangsversteigerung schon durch wäre.

    Eine besondere Konstellation, die den Gläubigerin zum Nachteil gereicht.

  • Wenn es für die Grundpfandrechtsgläubigerin nachteilig ist, man aber das Problem mit ein wenig Zeit beheben kann, warum wird dann mit Macht die ZV betrieben?

    Ist der Pfandgläubigerin das Problem überhaupt bekannt?

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Wenn es für die Grundpfandrechtsgläubigerin nachteilig ist, man aber das Problem mit ein wenig Zeit beheben kann, warum wird dann mit Macht die ZV betrieben?

    Ist der Pfandgläubigerin das Problem überhaupt bekannt?

    Ja. Aber die werden beim Status quo nach Verwertung des Objektes allenfalls einen Ausfall von 10 % haben. Somit haben die kein Interesse an Verzögerungen und dergleichen.

    Unabhängig hiervon weiss ich ohnehin aber gar nicht nicht, ob bzw. wie ich mit mehr Zeit das bestehende Problem beheben könnte.

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