Ansprüche aus WEG pfändbar

  • Hallo zusammen,

    Die Situation ist Folgende.

    Die Schuldnerin ist Eigentümerin in einer WEG Gemeinschaft. Drittschuldnerin ist ebenfalls Eigentümerin in derselben WEG Gemeinschaft. Gläubiger ist die WEG selbst.

    Die Gläubigerin will nun folgende Ansprüche pfänden:

    - Zahlung der Kosten für die Erhaltung der Wohnung.....in ihrem wirtschaftlichen Bestand

    - Zahlung der Kosten der Ausbesserungen und Erneuerungen der Wohnung..., soweit sie zur gewöhnlichen Unterhaltung der Sache gehören

    - Freistellung und Erstattung der privatrechtlichen Lasten einschließlich der Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie der Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, sonstigen Verwaltung und des gemeinschaftliche Gebrauchs für die Wohnung...., insbesondere auf Zahlung der Wohngelder des Zeitraums..... und der Nachforderungen der Jahresabrechnungen....gem. § 16 WEG

    Leider weiß ich weder was genau das für Ansprüche sind, noch ob sie überhaupt pfändbar sind :confused:

    Vielen Dank für die Hilfe!!

  • Hm, also wenn ich Drittschuldner wäre, wüsste ich eigentlich nicht so recht, was die Gläubigerin eigentlich von mir will, geschweige denn, welchen etwaigen Zahlungsbetrag sie erwarten könnte ...

    Ist die Drittschuldnerin die Mieterin der Schuldnerin ?

    :confused:

  • Per PÜ werden doch angebliche Ansprüche des Schuldners gegen den Drittschuldner gepfändet. Welchen Anspruch hat denn der Schuldner gegen den Drittschuldner auf "Zahlung der Kosten für die Erhaltung der Wohnung.....in ihrem wirtschaftlichen Bestand" oder "Freistellung und Erstattung der privatrechtlichen Lasten einschließlich der Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie der Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, sonstigen Verwaltung und des gemeinschaftliche Gebrauchs für die Wohnung...., insbesondere auf Zahlung der Wohngelder des Zeitraums..... und der Nachforderungen der Jahresabrechnungen....gem. § 16 WEG"?? :confused: Der zweite Punkt könnte sich ev aus dem Mietvertrag ergeben (Renovierungspflicht), aber woraus sich da ein Zahlungsanspruch ergeben soll...höchstens Schadenersatz, der dann mit der Kaution verrechnet wird.

    Da unklar ist, ob es sich überhaupt um ein Mietverhältnis handelt oder was es sonst sein soll, ist mE das Rechtsverhältnis zwischen Sch und DS zu unspezifisch angegeben.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Hm, also wenn ich Drittschuldner wäre, wüsste ich eigentlich nicht so recht, was die Gläubigerin eigentlich von mir will, geschweige denn, welchen etwaigen Zahlungsbetrag sie erwarten könnte ...

    Ist die Drittschuldnerin die Mieterin der Schuldnerin ?

    :confused:

    so wie ich das verstanden habe, ist die Drittschuldnerin ebenfalls Eigentümerin in derselben Wohnungseigentümergemeinschaft...aber kann mich da auch irren... Vllt doch die Mieterin? :confused: Dann würde es zumindest etwas mehr Sinn ergeben

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