Berufshaftpflichtversicherung gegen Fehler im Amt?

  • Hallo liebe Kollegen.
    Ich wollte mal von euch wissen, ob und wann ihr eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen habt? Direkt nach Studium II oder später?
    GvlG

  • Nur am Rande: Du musst unterscheiden zwischen Berufshaftpflicht und Vermögensschadenshaftpflicht. Letztere soll Schäden der Bürger abdecken, die aufgrund fehlerhafter Amtsführung entstehen. Erstere würde z.B. den Schaden abdecken, den Du an einem Möbelstück anrichtest, weil Du unachtsam beim Herumfahren mit dem Rollstuhl warst.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • So isses. Und eine Schlüsselversicherung ist bei vielen Gesellschaften in der Haftpflicht enthalten oder kann für wenig Geld abgeschlossen werden.
    Das ist übrigens auch die einzige Versicherung, die ich in diesem Zusammenhang habe.

    Ob sich eine Vermögensschadenhaftpflicht lohnt... meine Kollegin hatte 20 Jahre lang eine, die sie nie in Anspruch nehmen musste. Klar, es kann immer mal etwas passieren, gerade wenn man mit großen Vermögensmassen jongliert (Grundbuch, Zwangsversteigerung käme mir da als erstes in den Sinn)... Wenn man aber gewissenhaft arbeitet, dürfte ein Regress gegen das Land mit anschließendem Rückgriff auf dich aber geradezu ausgeschlossen sein :)

    Mach dir im Studium also mehr Gedanken über das Studium als über Versicherungen ;)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Da du in der Ausbildung nicht unterschreibst, machst nicht du die Fehler sondern dein Ausbilder. Also braucht der die Versicherung. Du dann erst nach der Ausbildung.

    Natürlich muss man erstmal einen Fehler machen, der dann zum Regress des Landes führt und das muss dann erstmal gegen dich vorgehen. klingt also eher unwahrscheinlich. Bei den aktuellen Haushaltslagen und da der Dienstherr ja quasi alles macht, um seinen Beamten ans Bein zu pinkeln, würde ich mich aber auch nicht darauf verlassen. Musst du dann wissen, jetzt konzentrier dich auf was anderes.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Als Streitrichter bin ich haftungsmäßig natürlich privilegiert durch das Spruchrichterprivileg, soweit es reicht. Den potentiellen Hauptvorteil einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung sehe ich deswegen nicht darin, dass sie einen etwaigen Schaden bezahlt, sondern darin, dass sie Unterstützung bei der Abwehr eines Anspruchs leisten müsste. Der Dienstherr soll sich bei der entsprechenden Unterstützung teils sehr zurückhalten, zumindest, wenn man den Berichten aus dem Kollegenkreis glauben kann (das meiste natürlich nur Hörensagen, aber dass man privat verklagt wird, soll zunehmen, Stichwort Reichsbürger etc.). Und da der tatsächliche Eintrittsbereich der Versicherung zwischen Rückgriff der staatlichen Amtshaftung und Verlust des Versicherungsschutzes (wegen grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz) gering ist, ist auch die VS ziemlich billig.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Was hat eine "private Klage" (in dem von dir genannten Kontext) gegen dich mit der Vermögensschadenshaftpflicht zu tun? Wäre da nicht eine Rechtsschutzversicherung der richtige Ansprechpartner?

    Die VS tritt doch nur ein, wenn du durch deine Tätigkeit einen Vermögensschaden bei einem Dritten erzeugst - nicht, wenn jemand Geld von dir will, weil derjenige eine abstruse Rechtsansicht verfolgt... oder hab ich da was missverstanden?

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Ich denke er wollte damit sagen, dass man eher privat verklagt wird als dass der Staat Rückgriff hält.

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    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ich denke er wollte damit sagen, dass man eher privat verklagt wird als dass der Staat Rückgriff hält.


    Letzteres weiß man nicht so genau und ob eine Vermögensschadenshaftpflicht tatsächlich hilft, Ansprüche von Reichsbürgern o. ä. abzuwehren, scheint mir fraglich.

    Da dürfte eine RSV die bessere Wahl sein.

  • Das wird von der VMS natürlich nicht abgedeckt. Hat aber auch keiner behauptet.

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    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Jopp. Da wurde durch Zeichensetzung und inhaltlichen Zusammenhang ein Kontext hergestellt, bei dem ich mir auch nach dem dritten Lesen nicht sicher bin, ob AndreasH den herstellen wollte oder nicht ;)

    Aber davon unabhängig: Wenn Araya und ich uns einig sind, muss es was bedeuten. Also Finger weg von der Vermögensschadenhaftpflicht während des Studiums! ;)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Waren wir uns nicht schon ein(!:D)mal einig?!

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  • Natürlich muss man erstmal einen Fehler machen, der dann zum Regress des Landes führt und das muss dann erstmal gegen dich vorgehen. klingt also eher unwahrscheinlich.


    Alles schon vorgekommen, und dann wird es hässlich. Dann ist Dein Arbeitgeber auch nicht (mehr) Dein Freund...
    Nach der Prüfung muss eine Vermögensschadenhaftpflicht her.

    Life is short... eat dessert first!

  • Der Reichsbürgerfall, von dem ich gehört habe, läuft so, dass derjenige behauptet, die Person habe ihn kraft ihres Amtes geschädigt. Die Klage wird aber nicht gegen den Staat nach § 839 BGB, Art. 34 GG gerichtet, sondern gegen den Amtsträger persönlich. Über eine wahrhaft fantasievolle Summe, bei dem alleine die Gebühr für die anwaltliche Vertretung zur Abwehr eines Versäumnisurteils die finanziellen Verhältnisse recht erheblich belastet.

    Ist m.E. ein Fall der Vermögensschadenshaftpflicht.


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Der Reichsbürgerfall, von dem ich gehört habe, läuft so, dass derjenige behauptet, die Person habe ihn kraft ihres Amtes geschädigt. Die Klage wird aber nicht gegen den Staat nach § 839 BGB, Art. 34 GG gerichtet, sondern gegen den Amtsträger persönlich. Über eine wahrhaft fantasievolle Summe, bei dem alleine die Gebühr für die anwaltliche Vertretung zur Abwehr eines Versäumnisurteils die finanziellen Verhältnisse recht erheblich belastet.

    Ist m.E. ein Fall der Vermögensschadenshaftpflicht.


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

    Dabei handelt(e) es sich wahrscheinlich um die sogenannte "Malta-Masche". riesige Fantasie-Forderungen werden in ein freiwilliges Gläubigerregister eingetragen (WSDoL). Diese Forderungen werden dann an in Malta registrierte Firmen abgetreten. Dort beantragen die dann Mahnbescheide, die auf Grund der EU-Mitgliedschaft bei uns vollstreckbar sind. Zwar ist Deutschland der Auffassung, dass diese Titel hier nicht vollstreckbar sind, aber was nützt es, wenn man so'n Ding ins Haus bekommt :eek:. Man (die Bundesrepublik) ist zwar bemüht, das Problem zu "lösen". Aber wenn man so'n Ding an der Backe hat...

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)


  • Natürlich muss man erstmal einen Fehler machen, der dann zum Regress des Landes führt und das muss dann erstmal gegen dich vorgehen. klingt also eher unwahrscheinlich.


    Alles schon vorgekommen, und dann wird es hässlich. Dann ist Dein Arbeitgeber auch nicht (mehr) Dein Freund...
    Nach der Prüfung muss eine Vermögensschadenhaftpflicht her.

    ... die natürlich rechtzeitig, also vor Eintritt des Schadenfalls, abgeschlossen worden sein muss. Allerdings ist sie während der Ausbildungszeit in der Tat noch entbehrlich (das wurde hier bereits ausgeführt).

    Interessant wird zu gegebener Zeit auch die empfehlenswerte Höhe der Versicherungssumme, aber das wäre ein eigenes Thema.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Der Reichsbürgerfall, von dem ich gehört habe, läuft so, dass derjenige behauptet, die Person habe ihn kraft ihres Amtes geschädigt. Die Klage wird aber nicht gegen den Staat nach § 839 BGB, Art. 34 GG gerichtet, sondern gegen den Amtsträger persönlich. Über eine wahrhaft fantasievolle Summe, bei dem alleine die Gebühr für die anwaltliche Vertretung zur Abwehr eines Versäumnisurteils die finanziellen Verhältnisse recht erheblich belastet.

    Ist m.E. ein Fall der Vermögensschadenshaftpflicht.


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH


    In Nds. gibt es dazu aber schon Vorschläge vom MJ, "bei einer völlig sachwidrigen, ersichtlich unberechtigten Forderung die prozessuale Vertretung des betroffenen Bediensteten vorrangig durch die Generalstaatsanwaltschaft im Wege eines Fis-Verfahrens wahrnehmen " zu lassen oder, falls es zum Prozess kommt, dem betr. Beamten ein zinsloses Darlehen zu gewähren für die notwendigen
    Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungskosten und dann ggfs. auf die Rückzahlung zu verzichten.
    Angedacht war auch, schon im Vorfeld aufgrund einer Ermächtigung die Vertretung für die Abwehr durch das LG wahrnehmen zu lassen, was daraus geworden ist, weiß ich nicht.

  • ... zinsloses Darlehen? Angebracht wäre komplette Kostenübernahme.

    Aber das ist es, was ich meine. Und auch wenn die Malta-Masche nun vielleicht langsam beherrschbar wird. Solche Aktionen gab es ja auch früher schon. Ich erinnere mich an einen Kollegen vor ca. 20 Jahren, der wurde als Staatsanwalt von einem Beschuldigten verklagt, auf damals über 1 Mio. DM. Und da hatte er einiges zu verhandeln, bis der Dienstherr bei den Kosten mit im Boot war, da wäre das VU schon längst erlassen gewesen.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH


  • Natürlich muss man erstmal einen Fehler machen, der dann zum Regress des Landes führt und das muss dann erstmal gegen dich vorgehen. klingt also eher unwahrscheinlich.


    Alles schon vorgekommen, und dann wird es hässlich. Dann ist Dein Arbeitgeber auch nicht (mehr) Dein Freund...
    Nach der Prüfung muss eine Vermögensschadenhaftpflicht her.

    Zu meinem Zitat gehört natürlich noch der nächste Satz.

    Und Patweazle (geile Serie übrigens): Ich glaube, das war im Musikbereich, oder? :D

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