Berufshaftpflichtversicherung gegen Fehler im Amt?

  • Der Reichsbürgerfall, von dem ich gehört habe, läuft so, dass derjenige behauptet, die Person habe ihn kraft ihres Amtes geschädigt. Die Klage wird aber nicht gegen den Staat nach § 839 BGB, Art. 34 GG gerichtet, sondern gegen den Amtsträger persönlich. Über eine wahrhaft fantasievolle Summe, bei dem alleine die Gebühr für die anwaltliche Vertretung zur Abwehr eines Versäumnisurteils die finanziellen Verhältnisse recht erheblich belastet.

    Ist m.E. ein Fall der Vermögensschadenshaftpflicht.

    :zustimm: - und kein Fall der Rechtsschutzversicherung, wie hier im Thread zu lesen war. Die Abwehr von Schadensersatzansprüchen gehört nicht zum versicherten Risiko einer Rechtsschutzversicherung.

    DESIRE IS THE HURDLE TO SALVATION AND TIES ONE TO SAMSARA

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