Praxisjahr - Verhalten, Bewertung usw. Fragen!

  • Hallo!

    Seit Anfang September bin ich nun im Praxisjahr und alles in allem gefällt es mir gut bisher, Atmosphäre ist angenehm, alle nett usw. Meine Ausbilderin an meiner Stammdienststelle kann ich leider nicht so ganz einschätzen, teilweise hab ich das Gefühl sie erwartet mehr, aber sagt nichts.

    Ich komme mir teilweise richtig lahm vor, bearbeite bisher ZVG, Pfübs, Beratungshilfe, Kosten und manches verstehe ich (denke ich) schnell, kann dann auch an den PC eigenständig bearbeiten sowie bin dann auch mal allein, klar dann spricht man am Tag danach alles durch. Dann gehe ich Freitags ins Wochenende oder von mir aus, mir wurde Montags was erklärt und Dienstags sitze ich wieder da und denke "häh?".

    Dann verstehe ich wieder nicht mehr die Abläufe bzw. im PC wann was, komme durcheinander und eben langsam nur voran, auch bei Fragen zu den Fällen meiner Ausbilderin komme ich mir teilweise total blöd vor, zumal ich schon vorher was anderes gemacht habe und mit meinen Ü-35 ja vielleicht ja auch mehr erwartet wird.

    Was sollte man denn tun? Klar, ich schaue das ich frage und nochmals frage, aber alleine so Sachen wie was kommt denn in die Verfügungen rein? Das lernen wir ja erst jetzt und wann wie die Abschrift, dann was beglaubigtes, kann man das wo nachlesen?

    Wie und nach was wird denn bewertet?

    Danke für Eure Hilfe!
    Daisy.

  • Den ersten Absatz habe ich verstanden.

    Danach finde ich es eher diffus.

    Was sind jetzt noch mal die konkreten Fragen, evtl. erst mal eine nach der anderen.

    :confused:

  • Fragen über Fragen... :)

    Zunächst einmal: Wenn Dir eine Rückmeldung von Deiner Ausbilderin fehlt, sprich sie einfach darauf an.

    Im Übrigen habe ich den Eindruck, dass Du Dich selbst stark unter Druck setzt und Dich fortwährend fragst, ob Du die Erwartungen (Deine eigenen?) erfüllst. Du schreibst selbst, dass Du die Dinge in der Ausbildung erst noch lernen sollst und nicht schon alles können musst.

    Die Frage nach der Bewertung schließlich lässt sich nicht allgemein beantworten, die hängt stark vom jeweiligen Ausbilder ab. Auch insoweit ist bei Unsicherheit Deinerseits ein Gespräch mit der Ausbilderin empfehlenswert.

    P.S.: Herzlich willkommen im Forum und viel Freude an einem interessanten, hoffentlich erfolgreichen Studium!

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Danke zunächst mal.

    Ja, ich will meine Ausbilderin nächste Woche sowieso mal auf die Punkte die wir bisher gemacht haben im Praxisplan ansprechen, dann kann ich auch mal fragen wie das denn mit der Bewertung ist.

    Meine Fragen sind zunächst im Grunde was erwartet wird, also angefangen von Dingen wie die Post holen, neue Akten holen von der Geschäftsstelle (was ich eben meist nicht tue außer ich laufe gerade sowieso rein, da ich ja noch Arbeit habe, da holt sie sich dann die Akten).

    Also was wird an alltäglichen Dingen erwartet, schon bei "Kleinigkeiten" wie Post holen, Briefe mitnehmen?

    Dann grds. sowas wie die Verfügungen, sowas habe ich vorher noch nie gesehen, ich sitze dann z.B. vor Akte Nr. 10 und verstehe nun wieder nicht wer wann eine Begl. Ausfertigung erhält, wann eine Abschrift.

    Kann man solche Dinge gut nachlesen, also zusätzlich zur Praxis? Oder hab ich da in Schwetzingen zuviel geschlafen ;)

  • ... Post holen, neue Akten holen, Briefe mitnehmen ...

    Wenn ich solch zu vermittelnde / bewertende Schwerpunkte in der Ausbildung meiner Anwärter/innen setzen würde, wär ich aber fein raus, eigentlich eine gute Idee.

    Hatte da zwar bislang ein anderes Verständnis und eher anderweitigen Eigenanspruch als Praxisausbilder, aber da sieht man mal ... ich Esel
    :daemlich

    In welchem seltsamen Mars-Kaff bist du denn gelandet ? Eine beglaubigte Ausfertigung kenn ich auch nicht.
    Ja: sprich mal mit deiner "Stammausbilderin", angesichts dieser Zustände sollte man sich wohl gaaaaaanz weich anpassen. Hinterher kannst du es ja dann immer noch besser machen, meine Fresse.

  • Es stimmt, Akten transportieren etc. ist nicht die Aufgabe, aber ich nehm auch "meine" Akten mit, wenn ich grad am Fach vorbei komme. Bei mir würde das gut ankommen, wenn ich so was beim Auszubildenden sehe. Er/sie hat den Überblick.

  • Als ich damals angefangen habe und von Verfügungstechnik etc. keine Ahnung hatte, hat mir eine Kollegin erklärt, wann ich was zu verfügen habe. Ich habe mir das dann aufgeschrieben (welche Situation, welche Verfügung), die Verfügung säuberlich für meine Unterlagen aufgeschrieben und auswendig gelernt. Und nach einiger Zeit hatte ich dann begriffen wie man generell verfügt, hatte die wichtigsten Standardsituationen von der Kollegin erläutert bekommen und nun konnte dann meine eigenen Verfügungen zusammenbasteln - auch für die noch nicht besprochenen Situationen. Vielleicht solltest Du Dir auch so eine Sammlung von "erlebt - gelernt" zusammenstellen, dann fängst Du auch nach dem Wochenende nicht wieder von vorne an.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Der Anspruch an Anwärter ist eigentlich ganz einfach erklärt: Sie wissen alles (kommen ja direkt vom Studium), haben aber keine Ahnung, wie das umzusetzen ist. Für die Bewertungen gibt es mehr oder weniger klare Richtlinien. Und wenn du eine Frage nicht verstehst, nachfragen. Auch gute Fragen lassen Wissen erkennen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Als ich damals angefangen habe und von Verfügungstechnik etc. keine Ahnung hatte, hat mir eine Kollegin erklärt, wann ich was zu verfügen habe. Ich habe mir das dann aufgeschrieben (welche Situation, welche Verfügung), die Verfügung säuberlich für meine Unterlagen aufgeschrieben und auswendig gelernt. Und nach einiger Zeit hatte ich dann begriffen wie man generell verfügt, hatte die wichtigsten Standardsituationen von der Kollegin erläutert bekommen und nun konnte dann meine eigenen Verfügungen zusammenbasteln - auch für die noch nicht besprochenen Situationen. Vielleicht solltest Du Dir auch so eine Sammlung von "erlebt - gelernt" zusammenstellen, dann fängst Du auch nach dem Wochenende nicht wieder von vorne an.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

    Genau so.
    Am besten betitelt man das Ganze als Leid/tfaden ... ;)
    Nimm Dir einen Aktendeckel, die einzelnen Verfügungen, einige Blankoblätter und hefte alles in den Aktendeckel.
    Dann kannst Du Dir zu jeder Verfügung Notizen machen: wann wird diese Verfügung gemacht? welchen Ermessenspielraum hat ein Rpfl? was ist davor / danach notwendig? Konsequenzen? Rechtsprechung. Beispiele.
    Und dann kommst Du rein. Ich habe immer gut daran getan zu sagen, dass es in der Ausbildung das Rüstzeug gibt. Sechs Monate braucht man, um eine gewisse Routine in einem Dezernat zu bekommen, also nicht mehr bei jedem Eingang wie ein Ochs vorm Tore "HÄH?!" zu rufen. Und weitere sechs Monate, um den Laden rund laufen zu lassen.

    Also, atmen. Weitermachen. Bei Fragen fragen.
    Alles wird. Gut. ;)

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Aber konkret zu deiner Frage bzgl. Ausfertigungen und Abschriften. Die allgemeingültige Definition für Ausfertigung findet man im § 47 BeurkG. Das gilt also nicht nur für Notare. Was man wann wohin zustellt, findest du in 317 i.V.m. 329 ZPO.

    Ihr habt aber zeitig ZVG. Bei uns findet die Praxisausbildung erst im letzten Abschnitt statt.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Klar, aber die aufgezählten Verfahren waren alles ZPO-Verfahren.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Also was die Verfügungstechnik angeht, würde ich mir einfach mal die Akten deiner Ausbilderin oder Akten anderer Rechtspfleger ganz genau und im speziellen die Verfügungen der Kollegen anschauen. Ich finde davon lernt man extrem viel und bekommt ein Gespür, wann was zu verfügen ist.
    Was du allerdings langsam auseinanderhalten können müsstest ist die Ausfertigung (gibt es nicht beglaubigt) und die beglaubigte Abschrift. Also bei uns gehen eigentlich alle Beschlüsse nur noch als beglaubigte Abschriften raus im Hinblick auf die nahende E-Akte. Ansonsten kann man sich evtl. merken, immer derjenige der ein Rechtsmittel gegen deinen Beschluss einlegen kann erhält das "höherwertige" Exemplar (eben Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift statt einfacher Abschrift). Derjenige der kein Rechtsmittel hat oder einfach nur einen Beschluss zur Kenntnis erhält, dem reicht in der Regel die "normale" Form. In der Hoffnung, dass dir das was weiterhilft. Und immer bei Verfügungen auf den Punkt Kosten achten, sofern für das Verfahren oder deine Tätigkeit Kosten entstehen ;) (hab ich nämlich in der Praxiszeit gerne mal vergessen)...Und eben entweder WV mit Frist oder die weglegen Vfg., mehr sollte es in Standardsituationen eigentlich fast nicht geben.

  • Kann sein, dass es dich tröstet: Egal, wie lange du dabei bist, es gibt immer noch Sachen und Fragen, die neu sind und die man mit Kollegen durchspricht oder ins Forum stellt. Und: Verfügungstechnik ist durchaus erlernbar ;)

  • ...
    Was du allerdings langsam auseinanderhalten können müsstest ist die Ausfertigung (gibt es nicht beglaubigt) und die beglaubigte Abschrift. Also bei uns gehen eigentlich alle Beschlüsse nur noch als beglaubigte Abschriften raus im Hinblick auf die nahende E-Akte. ....


    Dazu fällt mir nur ein, dass ich bei den Erstellern meines Schreibprogramms wiederholt moniert habe, dass Beteiligte aufgefordert werden, die Urschrift einer Entscheidung vorzulegen (geht nicht, die ist war und bleibt beim Gericht). Hielt man nicht für wichtig, zunächst habe ich das korrigiert, wurde mir zu doof, ich kann meine Zeit auch anders vertrödeln :(

  • Ist schon spannend. Unser Job ist es eigentlich, den Beschluss zu machen. Wie in welcher Form der an die Beteiligten zu übersenden ist und ob dafür Kosten entstehen, ist eigentlich Sache der Geschäftsstelle. Nur haben wir uns - auch Dank der IT- so daran gewöhnt, diesen Kram "mal eben schnell" mitzumachen, dass alle - uns eingeschlossen - das inzwischen für unsere Aufgabe halten. Und so verbringen wir immer weniger Zeit damit, die eigentliche Entscheidung zu treffen, sondern machen uns viele Gedanken darüber, wie wir das in forumSTAR reinkriegen und ob die Folgeverfügung schön ist.

  • ...
    sondern machen uns viele Gedanken darüber, wie wir das in forumSTAR reinkriegen und ob die Folgeverfügung schön ist.

    Und wenn wir das mal nicht machen, sind wir die Bösen, die dann vorgeworfen bekommen, unkollegial zu sein. Ist nicht "Zusammenarbeit mit den Geschäftsstellen" eine Position in der Beurteilung??

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ist schon spannend. Unser Job ist es eigentlich, den Beschluss zu machen. Wie in welcher Form der an die Beteiligten zu übersenden ist und ob dafür Kosten entstehen, ist eigentlich Sache der Geschäftsstelle. Nur haben wir uns - auch Dank der IT- so daran gewöhnt, diesen Kram "mal eben schnell" mitzumachen, dass alle - uns eingeschlossen - das inzwischen für unsere Aufgabe halten. Und so verbringen wir immer weniger Zeit damit, die eigentliche Entscheidung zu treffen, sondern machen uns viele Gedanken darüber, wie wir das in forumSTAR reinkriegen und ob die Folgeverfügung schön ist.


    Aber sowas von :zustimm::zustimm:

  • Ist schon spannend. Unser Job ist es eigentlich, den Beschluss zu machen. Wie in welcher Form der an die Beteiligten zu übersenden ist und ob dafür Kosten entstehen, ist eigentlich Sache der Geschäftsstelle. Nur haben wir uns - auch Dank der IT- so daran gewöhnt, diesen Kram "mal eben schnell" mitzumachen, dass alle - uns eingeschlossen - das inzwischen für unsere Aufgabe halten. Und so verbringen wir immer weniger Zeit damit, die eigentliche Entscheidung zu treffen, sondern machen uns viele Gedanken darüber, wie wir das in forumSTAR reinkriegen und ob die Folgeverfügung schön ist.



    /Ironie an:

    So kann man das nicht sehen. Schließlich führt die EDV zu solch enormen Rationalisierungsvorsprüngen, dass wir sonst nachmittags gar nicht mehr wüssten, womit wir die Zeit rumkriegen sollen. Und daher finishen wir dann noch ein wenig am Styling herum.:teufel:

    Sarkasmus aus/


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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