Habe folgenden Fall:
Eingetragen ist ein WEG in den Blättern 1001-1006 (jeweils unterschiedliche Eigentümer). Bereits eingetragen sind zudem Sondernutzungsrechte an Tiefgaragenstellplätzen zugunsten bestimmter Wohnungseigentümer.
Nun sollen die Tiefgaragenstellplätze geändert werden, da diese den Bewohnern zu schmal sind. Konkret heißt dies, das aus den bisherigen 10 Stellplätzen 7 Stellplätze gebildet werden sollen.
In Abt. II ist in jedem Wohnungsgrundbuch eine "Wasserlaufgerechtigkeit" und eine Grunddienstbarkeit (Recht zur Mitbenutzung der Tiefgarageneinfahrt) eingetragen. In Abt. III sind jeweils unterschiedliche Finanzierungsgrundpfandrechte eingetragen.
Bin nun der Auffassung, dass aufgrund der Änderung der Sondernutzungsrechte eine Zustimmung der Abt. III-Rechte erforderlich sein wird. Bezüglich der Abt. II-Rechte bin ich mir jedoch unschlüssig, da diese auf allen Blättern (zwar ohne Gesamthaftvermerk oder ähnlichem) eingetragen sind.
Für Einschätzungen wäre ich dankbar