Hallo,
ich hoffe auf ein paar neue Denkanstöße:
Den Nebenklägern wurde PKH mit Raten bewilligt, die sie auch vollständig (bis zum fiktiven Höchstbetrag 7.000€) eingezahlt haben.
Nun wurden den VU die Kosten des Verfahrens und auch die Auslagen der Nebenkläger auferlegt. Diese wurden durch die Staatsanwaltschaft bereits zum Soll an die VU gestellt.
Kann ich die eingezahlten Ratensummen nun wieder auszahlen an die jeweiligen Einzahler? Muss ich einen PKH-Einstellungs-/ oder -Aufhebungsbeschluss erlassen und woraus ergibt sich das?
Ich würde mich sehr über Hilfe freuen.
Danke schon mal.