Ordnungsgeld - Schuldner unbekannt verzogen

  • Hallo zusammen,

    sooo...ich habe den GV zur Vollstreckung des O-Geldes beauftragt...einen Teil der Hauptforderung konnte er nunmehr bereits beitreiben...nun ist der Schuldner aber unbekannt verzogen (EMA, Anfrage bei den Prozessbeteiligten, etc. bereits erfolgt) - wie verfahrt ihr in einem solchen Fall???

    Kann ich das Verfahren nun "weglegen" oder wie geht ihr vor???

    Danke:)

  • EMA und Anfrage bei den Beteiligten abwarten und weiter vollstrecken. Weglegen einfach so geht meines Erachtens nicht. Auf welcher Grundlage denn?

    LG

  • ein Blick in die Schuldnerkartei/Vollstreckungsportal ergibt vielleicht was Neues, jedenfalls einen Ausblick auf einen möglichen Erfolg

  • Hallo zusammen,

    ich häng mich hier ml an...sooo neuer Fall neues Problem...

    Schulder wurde zum Antritt der Ordnugshaft geladen...hat sich nicht gestellt... Haftbefehl wurde erlassen...Vorführung konnte nicht erfolgen, da der Schuldner unter seiner Adresse zwangsgeräumt wurde und in der Notunterkunft ist er zwar gemeldet, aber laut Auskunft des GV dort nicht anzutreffen, da er spurlos verschwunden ist.


    So und nun??? Ich hab keine Idee, wie ich nun weiter vorgehen sollte bzw. könnte...hatte jmd. von euch so etwas schon einmal?

  • In Deinem BL ist offenbar der GV für Vollzug von OHaft zuständig.
    Zum gelagerten Fall:
    Wie lange hat der OHaftbefehl Gültigkeit?
    Falls auch 2 Jahre analog dem HB im ZV-Verfahren, würde ich vielleicht
    eine Aufenthaltsermittlung § 755 beantragen (kann m.E. auch im Nachhinein erfolgen)
    Soweit erfolglos: Akte zurückstellen vielleicht WV 6 Monate?
    Wenn er weg ist ist er zunächst weg - vielleicht wars auch ein EU Bürger, der wieder ausgereist ist.

  • Ich hänge mich hier mal mit meinem Problem dran:

    Ordnungshaft ist zu vollstrecken. Leider hat der Betreffende seine Wohnung verloren und ist "nach unbekannt" abgemeldet.


    Gibt es weitere Möglichkeiten, eine aktuelle Anschrift des Betreffenden zu ermitteln, damit der Gerichtsvollzieher ggf. eine Verhaftung realisieren kann?

  • Es gibt genügend Möglichkeiten. Beim Gläubiger nachfragen, wenn es eine ETW war, weiß eventuell der WEG-Verwalter was. Und letztlich sind die Ausweispapiere nur begrenzt gültig. Früher oder später werden neue benötigt und spätestens dann muss man sich wieder anmelden. Du kannst also in regelmäßigen Abständen die EMA-Daten abrufen, da werden die Ausweisdaten ja angegeben.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Es gibt genügend Möglichkeiten. Beim Gläubiger nachfragen, wenn es eine ETW war, weiß eventuell der WEG-Verwalter was. Und letztlich sind die Ausweispapiere nur begrenzt gültig. Früher oder später werden neue benötigt und spätestens dann muss man sich wieder anmelden. Du kannst also in regelmäßigen Abständen die EMA-Daten abrufen, da werden die Ausweisdaten ja angegeben.

    Danke für deinen Beitrag.

    Der Gläubiger ist die Staatskasse (Verstoß gegen Gewaltschutzanordnung). Der Schuldner lebte in einer Mietwohnung.

    Bis neue Ausweispapiere fällig werden, können eventuell auch fast 10 Jahre vergehen. Dann ist natürlich längst Verjährung eingetreten. Und manche Menschen stört auch ein abgelaufener Ausweis nicht.

    Hat jemand noch eine andere Idee als regelmäßig das EMA zu bemühen?

  • Der Gläubiger ist die Staatskasse (Verstoß gegen Gewaltschutzanordnung). Der Schuldner lebte in einer Mietwohnung.

    Wenn es eine Gewaltschutzsache ist, dann gibt es doch eine Gegenpartei (zu deren Gunsten die Gewaltschutzanordnung erfolgt ist). Bei der könnte man nachfragen, ggf. weiß diese was. Die hat ja auch ein Interesse an der Vollstreckung.

  • Der Gläubiger ist die Staatskasse (Verstoß gegen Gewaltschutzanordnung). Der Schuldner lebte in einer Mietwohnung.

    Wenn es eine Gewaltschutzsache ist, dann gibt es doch eine Gegenpartei (zu deren Gunsten die Gewaltschutzanordnung erfolgt ist). Bei der könnte man nachfragen, ggf. weiß diese was. Die hat ja auch ein Interesse an der Vollstreckung.

    Die Gegenpartei hat tatsächlich ein großes Interesse an der Vollstreckung. Die aktuelle Anschrift des Antragsgegners/zu Inhaftierenden kennt diese dennoch nicht.

  • Kennen nicht. Aber eventuell auch ein gesteigertes Interesse an der Ermittlung, eventuell auch kostenpflichtig. Vielleicht kennen sie auch den ehemaligen Vermieter, der eine neue Anschrift hat.

    Ja, der Ausweis kann noch 10 Jahre gelten. Ja, der Ablauf interessiert nicht jeden.
    Beides findest du ohne Nachfrage aber nicht raus.

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