Einspruch gegen Ergebnis der schriftlichen Laufbahnprüfung - Rechtspflege - NRW

  • Die Examensprüfungen werden anonym geschrieben und lediglich mit einer Kennziffer versehen. Die Korrektoren erfahren nicht, welche Kennziffer zu welchem Studenten gehören.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Die Examensprüfungen werden anonym geschrieben und lediglich mit einer Kennziffer versehen. Die Korrektoren erfahren nicht, welche Kennziffer zu welchem Studenten gehören.

    Und erst recht nicht die Prüfer aus der Praxis.
    Die haben die Prüflinge im Zweifel noch nie zu Gesicht bekommen.
    Man kann lediglich an der Handschrift erahnen, ob Männlein oder Weiblein - aber auch da kann man sich täuschen.

  • Bei den Prüfern aus der Praxis mag das so sein, bei den Professoren glaube ich nicht, dass sie es nicht wissen.
    Das mit der Ziffer ist mir bekannt. Aber sie kennen die Handschriften im Laufe der Jahre. Das weiß ich ganz sicher.
    Vielleicht nicht alle in allen Fällen. Aber zum großen Teil und wenn sie es wissen wollen, dann sowieso.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Mal zwei Fragen: Bekommt jeder die 2. Chance also die Möglichkeit noch ein Jahr dran zu hängen, wie hier beschrieben wird?
    Und: Welche Konsequenzen hat denn ein erstes Nichtbestehen eigentlich? Ich meine, dass einem die Anwärterbezüge reduziert werden. Weiteres?

  • Noch einmal zurück zu den Erfolgsaussichten: Ich kenne einen Fall persönlich, in dem das erste Jura-Examen nicht bestanden wurde und dank Widerspruchs (mit anwaltlicher Vertretung) es dann doch gereicht hat. Mein ehemaliger Repititor hat oft Fälle im Prüfungsrecht vertreten und öfter mal Beispiele angeführt, in dem gegen das JPA obsiegt wurde bzw. ein Vergleich vor dem Verwaltungsgericht geschlossen wurde. Er hat auch immer mal wieder Beispiele für katastrophale Korrekturfehler in Examensklausuren mitgebracht. :eek:

    Wenn ich das Geld zur Verfügung hätte würde ich es zumindest einmal versuchen.

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • Mal zwei Fragen: Bekommt jeder die 2. Chance also die Möglichkeit noch ein Jahr dran zu hängen, wie hier beschrieben wird?
    Und: Welche Konsequenzen hat denn ein erstes Nichtbestehen eigentlich? Ich meine, dass einem die Anwärterbezüge reduziert werden. Weiteres?

    1. In der Regel schon.
    2. In der Regel nicht.

    Sind aber Einzelfallentscheidungen.

  • Mal zwei Fragen: Bekommt jeder die 2. Chance also die Möglichkeit noch ein Jahr dran zu hängen, wie hier beschrieben wird?
    Und: Welche Konsequenzen hat denn ein erstes Nichtbestehen eigentlich? Ich meine, dass einem die Anwärterbezüge reduziert werden. Weiteres?

    Meiner Erfahrung nach (Hessen) habe alle eine zweite Chance bekommen. Die Bezüge wurden bei allen etwas gekürzt und sie mussten das ganze Jahr an der FH verbringen und alle Klausuren (auch die "Praxisklausuren" des 5. Abschnitts) mitschreiben.

  • Wie lange läuft denn so ein Widerspruchsverfahren, ggf. mit noch anschließender Klage? Ich könnte mir vorstellen, dass man bis zur endgültigen Entscheidung bereits im nächsten Examen im Rahmen der Fortsetzung der Ausbildung sitzt...

  • Wie lange läuft denn so ein Widerspruchsverfahren, ggf. mit noch anschließender Klage? Ich könnte mir vorstellen, dass man bis zur endgültigen Entscheidung bereits im nächsten Examen im Rahmen der Fortsetzung der Ausbildung sitzt...

    Da ich mit der Materie nicht befasst bin, handelt es sich nur um eine Vermutung: Wenn man im Widerspruchs- oder Klageverfahren erfolgreich sein sollte (auch wenn es wohl Ausnahmefälle sind), kann man dann möglicherweise beanspruchen, dass man schadlos gestellt wird (also Berechnung der Probe-/Wartezeit bis BaL ab ursprünglichem Prüfungszeitpunkt).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!