Einspruch gegen Ergebnis der schriftlichen Laufbahnprüfung - Rechtspflege - NRW

  • Hallo zusammen,

    ich suche nach Erfahrungsberichten und Tips, sowie einer Einschätzung der Erfolgschancen bei einem Einspruch gegen das Ergebnis der schriftlichen Laufbahnprüfung - Rechtspflege - in NRW.

    Hat jemand hier schon einmal solch eine "Auseinandersetzung" mit dem LJPA erfolgreich geführt? Ist es angezeigt einen Anwalt einzuschalten?

    Es hat bei mir äußerst knapp nicht gereicht und ich denke durch eine Nachkorrektur könnte man eventuell noch etwas retten.

    Ich freue mich auch über Rückmeldungen per privater Nachricht.

    Liebe Grüße und vielen Dank für Ihre/Eure Mühen im Voraus

  • Einen auf Prüfungsrecht spezialisierten Anwalt aufsuchen; das kann nicht schaden und entscheiden kannst Du immer noch. Ohne anwaltliche Hilfe finde ich es aufgrund der Besonderheiten des Prüfungsrechts (nur eingeschränkter Überprüfungsmaßstab etc.) sehr schwer, wirklich gut "zu punkten".

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Du solltest zumindest einen Ansatz haben, warum deine Prüfungsleistung zu Unrecht zu niedrig benotet wurde (z. B. Fehler in der Aufgabenstellung, Fehler in der Musterlösung, Fehler beim organisatorischen Ablauf). Damit kannst du dann zum Anwalt. Einfach auf gut Glück klagen so nach dem Motto - vielleicht findet ja noch einer einen Punkt - würde ich nicht. Das Geld und den Stress kannst du dir sparen. Dann lieber nach vorne schauen.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Damit kannst du dann zum Anwalt.

    Solange man selbst zahlt, darf man auch ohne konkrete Anhaltspunkte zum Anwalt :teufel: :teufel: :teufel:. Dieser kennt die Rechtsprechung und wird vielleicht Angriffsflächen finden, auf die man selbst vielleicht nicht kommt. Er wird auch ehrlich sagen (jedenfalls wenn er ein guter Anwalt ist), wenn ein Rechtsmittel keinen Sinn macht.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich unterstelle jetzt einfach mal dass das Landesjustizprüfungsamt - gestählt durch zahlreiche Klagen von Möchtegernvolljuristen - es inzwischen schafft, einigermaßen rechtssichere Examensprüfungen zu organisieren. Wie gesagt, wenn ich schon selbst keinen Anhaltspunkt für einen Rechtsverstoß hätte, würde ICH mir das Geld für den Anwalt sparen und nach vorne schauen.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Ich gebe zu, dass die Chancen sehr gering sind und die Frage, wie man mit einem negativen Prüfungsergebnis umgeht, reine Mentalitätssache.
    Aber wie hieß es früher so schön "Nichts ist unmöglich."

    Im Übrigen sind es nicht nur die Möchtegernjuristen, sondern auch oft die Möchtegernärzte.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Du solltest zumindest einen Ansatz haben, warum deine Prüfungsleistung zu Unrecht zu niedrig benotet wurde (z. B. Fehler in der Aufgabenstellung, Fehler in der Musterlösung, Fehler beim organisatorischen Ablauf). Damit kannst du dann zum Anwalt. Einfach auf gut Glück klagen so nach dem Motto - vielleicht findet ja noch einer einen Punkt - würde ich nicht. Das Geld und den Stress kannst du dir sparen. Dann lieber nach vorne schauen.

    Das sehe ich ebenso. Angenommen, Du hättest mit Deinem Einspruch Erfolg, was wäre die Konsequenz? Eine knapp bestandene Prüfung mit einem Ergebnis gerade eben "über dem Strich". Und dann? Wie sattelfest wärst Du unter diesen Voraussetzungen im Beruf?

    Du solltest zumindest auch die Alternative erwägen, an der Verbesserung Deines Leistungsstandes zu arbeiten. Viel Erfolg! :)

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Wie sattelfest wärst Du unter diesen Voraussetzungen im Beruf?

    Ohne eine schon vielfach geführte Diskussion wieder aufnehmen zu wollen: Prüfungsergebnisse sind dafür nicht immer ein guter und ausschließlicher Indikator.

    [Ich habe einen Bekannten, der mittels Einspruchs am Ende doch noch durch 1. Staatsexamen gekommen ist. Er ist ein durchaus fähiger Anwalt, den man ohne Bedenken auf die Menschheit loslassen kann.

    Ich hatte eine Studienfreundin, die eine wirklich gute Juristin ist. Alle Probeexamen mit überdurchschnittlichen Ergebnissen. Um im 2. Staatsexamen: Versagt wegen totaler Prüfungsangst.]

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Wie sattelfest wärst Du unter diesen Voraussetzungen im Beruf?

    Ohne eine schon vielfach geführte Diskussion wieder aufnehmen zu wollen: Prüfungsergebnisse sind dafür nicht immer ein guter und ausschließlicher Indikator.

    Das ist schon richtig. Ich wollte mit meinem Beitrag nur die Aufmerksamkeit darauf lenken, dass Selbstkritik in dieser Situation auch ein Aspekt ist. :)

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Mir ist in den letzten 10 Jahren kein einziger Fall bekannt geworden, in dem das Ergebnis der schriftlichen Examensprüfung gerichtlich korrigiert wurde.
    Sowohl mit als auch ohne Anwalt wirst Du kaum eine Chance haben, eine fehlerhafte Bewertung nachweisen zu können. Der Anwalt hat aber vielleicht ein besseres Einsichtsrecht in die relevanten Unterlagen.

  • Oder mit einer gerade so bestandenen Prüfung in die mündliche Prüfung.... Ob man die dann besteht...

    Warum nicht? Eine schlechtere schriftliche Leistung sagt nichts darüber aus, ob man sich in der mündlichen Prüfung gut verkaufen kann. Außerdem legen es die Prüfer nicht darauf an, den Kandidaten unbedingt durchfallen zu lassen. Schließlich ist viel Geld in die Ausbildung investiert worden.

  • Außerdem legen es die Prüfer nicht darauf an, den Kandidaten unbedingt durchfallen zu lassen. Schließlich ist viel Geld in die Ausbildung investiert worden.

    Wenn er nur an der mündlichen Prüfung teilnehmen kann, weil er sich zuvor eingeklagt hat, würde ich meine Hand dafür nicht ins Feuer legen...

  • Außerdem legen es die Prüfer nicht darauf an, den Kandidaten unbedingt durchfallen zu lassen. Schließlich ist viel Geld in die Ausbildung investiert worden.

    Wenn er nur an der mündlichen Prüfung teilnehmen kann, weil er sich zuvor eingeklagt hat, würde ich meine Hand dafür nicht ins Feuer legen...

    Außerdem legen es die Prüfer nicht darauf an, den Kandidaten unbedingt durchfallen zu lassen. Schließlich ist viel Geld in die Ausbildung investiert worden.

    Wenn er nur an der mündlichen Prüfung teilnehmen kann, weil er sich zuvor eingeklagt hat, würde ich meine Hand dafür nicht ins Feuer legen...

    Okay, Punkt für Dich!

    Das ging mir auch so durch den Kopf.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Vielleicht sollte er auch einfach mal akzeptieren, dass er anscheinend zu schlecht für die schriftliche Prüfung war. Bei der Beurteilung wissen die Prüfer ja nicht, wessen Prüfung sie gerade korrigieren... Mutwillig wird da also m.E. niemand eine schlechtere Note vergeben haben. Und der Zweitkorrektor überprüft dieses ja auch noch mal.
    Ich wurde an seiner Stelle das Jahr dran hängen und mich diesmal besser auf die Prüfung vorbereiten...

  • Vielleicht sollte er auch einfach mal akzeptieren, dass er anscheinend zu schlecht für die schriftliche Prüfung war. Bei der Beurteilung wissen die Prüfer ja nicht, wessen Prüfung sie gerade korrigieren... Mutwillig wird da also m.E. niemand eine schlechtere Note vergeben haben. Und der Zweitkorrektor überprüft dieses ja auch noch mal.
    Ich wurde an seiner Stelle das Jahr dran hängen und mich diesmal besser auf die Prüfung vorbereiten...

    Das wage ich allerdings zu Bezweifeln.

    Trotzdem sehe ich da wenig Aussicht auf Erfolg. Und mit Ach und Krach nebst Klage bestanden zu haben....ist Geschmacksache.
    Ich würde die Chance nutzen und in einem zusätzlichen Jahr meine Kenntnisse vertiefen.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

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