Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand, Fristversäumnis

  • Nach § 36 NBG ist das Hinausschieben des Ruhestands um bis zu insgesamt 3 Jahre möglich.
    Dieser Antrag muss spätestens 6 Monate vor Eintritt in den Ruhestand gestellt werden.

    Hier wurde die Frist um Monate versäumt.
    Leider habe ich in noch keiner Rechtsprechung bzw. Kommentierung (welche mir hier zugänglich ist) gefunden, ob es sich bei dieser Frist um eine Ausschlussfrist handelt.:oops:
    Bzw. ob sich der Arbeitgeber nach freiem Ermessen über die Fristversäumung hinwegsetzen kann.:gruebel:

    Kann mir dazu vielleicht jemand etwas sagen oder ne Kommentierung nennen?

    Danke.:blumen:

  • Ich bin eben noch mal über meine eigene Frage hier "gestolpert" und darf nun mitteilen, dass es sich bei der vorgenannten Frist um eine Ausschlussfrist handelt.
    (Kommentierung zum Beamtenrecht von Kümmel).:)

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