Guten Morgen!
Ich stehe Heute irgendwie auf dem Schlauch und brauche mal eure Hilfe.
Es wurde ein Unterhaltsfestsetzungsbeschluss über Mindestunterhalt erlassen. Antragsteller ist das Kind. Nun beantragt das Jobcenter die Titelumschreibung in Höhe der erbrachten Leistungen. Die titulierten Ansprüche sind jedoch geringer als die tatsächlich gezahlten Leistungen. Geht das?