Todeserklärung, wie sicher muss man sein?

  • Hallo vor allem an die alten Hasen,

    ich hab jetzt ein neues Themengebiet aufs Auge gedrückt bekommen und niemanden den ich fragen kann. Und der Antragssteller stresst (verständlicherweise) ganz schön.

    Nun ist meine Frage ganz allgemein. Wie "ernstlich" diese Zweifel am Fortleben sein müssen?

    Und ganz konkret, würde ich mich über eine Einschätzung freuen:
    1990 (also vor 26 Jahren) ist der 20jährige Student verschwunden. Er kam von einem Familienwochenende wieder zu sich nachhause, hat noch seine Eltern angerufen und vom Vermieter den Briefkastenschlüssel abgeholt. Danach wurde er nicht mehr gesehen und sein Auto wurde mit Geldbeutel und einem Buch "Depressionen als Chance sehen" an der Uni im Halteverbot gefunden.
    Den Polizeiberichten kann man entnehmen, dass seine Leiche nirgends gefunden wurde, die Eltern und Geschwister sagen aber auch, dass er nicht Suizidgefährdet war. Das Geld auf seinen Konten hat er aber auch nicht abgehoben.
    Nun stellt der Vater den Antrag auf Todeserklärung. Und ich bin ziemlich hin- und hergerissen.

    Vielen Dank

  • Im Anhang der 50. Aufl. des Palandt (1991, vielleicht in Eurer Bücherei) findet sich eine Kommentierung zum VerschG. Danach sind ernstl. Zweifel am Fortleben zu bejahen, wenn "bei vernünftiger Abwägung Leben und Tod gleich ungewiss sind und eine weitere Aufklärung nicht möglich erscheint". Zitiert werden NJW 1951, 661 und BayObLG 64, 20; habe ich aber nicht nachgelesen.

  • Hinsichtlich deiner Unsicherheit, möchte ich dahingehend beruhigen, dass ja der Todeserklärungsbeschluss jederzeit wieder aufgehoben werden kann, wenn der junge Mann wieder auftauchen würde.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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