Hallo vor allem an die alten Hasen,
ich hab jetzt ein neues Themengebiet aufs Auge gedrückt bekommen und niemanden den ich fragen kann. Und der Antragssteller stresst (verständlicherweise) ganz schön.
Nun ist meine Frage ganz allgemein. Wie "ernstlich" diese Zweifel am Fortleben sein müssen?
Und ganz konkret, würde ich mich über eine Einschätzung freuen:
1990 (also vor 26 Jahren) ist der 20jährige Student verschwunden. Er kam von einem Familienwochenende wieder zu sich nachhause, hat noch seine Eltern angerufen und vom Vermieter den Briefkastenschlüssel abgeholt. Danach wurde er nicht mehr gesehen und sein Auto wurde mit Geldbeutel und einem Buch "Depressionen als Chance sehen" an der Uni im Halteverbot gefunden.
Den Polizeiberichten kann man entnehmen, dass seine Leiche nirgends gefunden wurde, die Eltern und Geschwister sagen aber auch, dass er nicht Suizidgefährdet war. Das Geld auf seinen Konten hat er aber auch nicht abgehoben.
Nun stellt der Vater den Antrag auf Todeserklärung. Und ich bin ziemlich hin- und hergerissen.
Vielen Dank