Ich mach hier noch die Erstattung der Gutachter nach JVEG.
Nun habe ich hier zwei Rechnungen auf dem Tisch, aus denen sich recht hohe Zeiten für die Aufstellung eines Planes für das Erstellen eines Gutachtens, Schreiben an die Parteien bzw. an das Gericht ergeben. Bei den Schreiben handelt es sich um Standardschreiben, trotzdem werden da z.B. eine Stunde für angesetzt.
Gibt's da irgendwelche Richtwerte für solche Sachen ? Irgendwie soll es da eine Entscheidung eines süddeutschen SGs geben ?
Hier und im Netz habe ich dazu nix gefunden..