europäischer Vollstreckungstitel

  • Hallo zusammen,

    iich habe da ein Problem und bin nun auf Lösungsfindung. I
    Wir haben ein VU u. KFB erwirkt. Der Schuldner ist Pole und war während des Verfahrens in Berlin gemeldet. Als das VU erlassen wurde, konnte dies nicht mehr zugestellt werden, EMA war ohne Erfolg. Wir haben daraufhin die öffentliche Zustellung des VU und auch des KFB´s beantragt, was erfolgt ist. Nach der Zustellung haben wir erneut eine EMA gemacht die ergab, dass der Schuldner nach Polen verzogen sei.
    Daraufhin haben wir bei Gericht die Bestätigung als europäische Vollstreckungstitel beantragt. Nun teilt das Gericht mir mit, dass dieser nicht erteilt werden kann, weil die Titel öffentlich zugestellt worden sind.
    Ich bin jetzt etwas ratlos. Ich habe eine 3 Jahre alte Anschrift vom Schuldner in Polen von der ich aber ausgehen darf, dass sie nicht mehr stimmt. Hätte ich darunter noch Zustellversuche unternehmen und Kosten entstehen lassen müssen? Ein RA aus Polen teilte mir mit, dass es dort kein Amt gibt, das Adressauskünfte erteilt. Es ist in Polen so, dass der Gerichtsvollzieher mit Titel und Auftrag losgeht und dann feststellt, ob der Schuldner dort wohnt oder nicht und wenn nein, sich erst dann auf die Suche nach dem Schuldner macht.
    Was mache ich denn jetzt? Häng ich mir den Titel an die Pinnwand und mach alle Jubeljahre mal ne EMA?
    Ich bin für jegliche Anregung dankbar...
    LG Andrea

    PS: Es ist tatsächlich meine erste Erfahrung mit der europäischen Vollstreckung :gruebel:

  • Bevor die Frage abschließend beantwortet werden kann, werden weitere Angaben benötigt:

    Wie und wann wurde die Klageschrift/der Mahnbescheid/die Ladung/der Kostenfestsetzungsantrag der Schuldnerpartei zugestellt?
    Wohnte die Schuldnerpartei zum Zeitpunkt des Erlasses des Versäumnisurteils und des Kostenfestsetzungsbeschlusses in Deutschland?
    Wann wurde das gerichtliche Verfahren eingeleitet?
    Wann wurde das Versäumnisurteil und der Kostenfestsetzungsbeschluss erlassen?
    Ist die Schuldnerpartei eine natürliche Person?

  • Hallo zusammen,

    ... Als das VU erlassen wurde, konnte dies nicht mehr zugestellt werden, EMA war ohne Erfolg. Wir haben daraufhin die öffentliche Zustellung des VU und auch des KFB´s beantragt, was erfolgt ist. ...:gruebel:


    Ihr könntet z.B. beim letzten Vermieter und Hausmeister sowie Wohnngsnachbarn nachfragen, ob der Schuldner dort eine Adresse hinterlassen hat (beim Vermieter z.B. wegen der Abrechnung der Kaution ...). Auch der letzte Arbeitgeber käme, sofern bekannt, in Betracht.


    Off Topic:
    Ich werde nie verstehen, warum manchen Kollegen/innen ein negatives EMA für eine öffentliche Zustellung ausreicht. Aber das ist ein anderes Problem.


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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